Ich denke, der einzige Fall, wo sie ihm wirklich Betrug nachweisen können, ist die Geschichte mit dem gelben (gefälschten) 300 SL, der sich in Malaysia nun befindet.
Alles andere wird das Gericht als "Hörensagen" abtun oder als verjährt und daher irrelevant im strafrechtlichen Sinne abtun.
Wobei ich mir nicht mal mit ersten Fall sicher bin. Normalerweise könnte im Zivilrecht der beschissene Käufer den Vertrag wegen einem wesentlichen Irrtum (Grundlagenirrtum) rückabwickeln. Aber was nützt das bei einem nicht mehr existenten Verkäufer? Die Firma existiert ja wegen Insolvenz nicht mehr und Mercedes Heritage hat zwar den Laden übernommen, ist aber nicht Rechtsnachfolger (und die wissen auch, warum nicht)...
In der Schweiz ist es übrigens so, dass Grundlagenirrtum auch nach Jahrzehnten noch geltend gemacht werden kann, aber spätestens nach einer gewissen Frist ab Erkenntnis des Irrtums (also der Erkennung der Fälschung). Wie das im BGB in DE gehandhabt wird, weiss ich nicht. Wird aber ähnlich sein.
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Wenn dir der Staat alles gibt, was du willst,
wird er dir irgendwann alles nehmen, was du hast.
Freiheit und Frieden für die Ukraine!