zum zitierten Beitrag
Zitat von motorcycle boy
VG Gießen – Az.: 6 L 1920/22.GI – Beschluss vom 30.09.2022
Eigenartig nur, dass das erst 2 Jahre später bekannt wird bzw. „hochkommt“
Das wirft Fragen auf:
- Ist die Staatsmacht in Revision gegangen oder nicht?
- Wenn nicht: Wird das Wiederherstellen der BE durch simples Klappenschliessen vor Ort jetzt anerkannt? Gibts da (angepasste) Richtlinien für die Polizei?
- Oder andersrum: Hat der Beschluss jetzt nur für unsere Gegend (Wispertal liegt im Einzugsgebiet Frankfurt, Wiesbaden, Gießen) oder darüber hinaus Bestand? Was bedeutet der Beschluss eines Landgerichts?
Vielleicht weiß ja einer der Fachleute hier im Forum Bescheid Würde sicher sehr vielen hier im Forum weiterhelfen
Da sich hier anscheinend kein Jurist zu Wort meldet:
Bezüglich der Allgemeingültigkeit von Urteilen gilt (Quelle Wiki):
"Im deutschen Recht sind Gerichte an Urteile, die nicht im gleichen Rechtsstreit ergangen sind, nicht gebunden. In Deutschland können Gerichte von Urteilen des eigenen Gerichts oder anderer Gerichte, sogar der obersten Bundesgerichte (
Bundesgerichtshof,
Bundesarbeitsgericht ,
Bundesverwaltungsgericht,
Bundesfinanzhof und
Bundessozialgericht), abweichen. Eine Bindung gilt nur für bestimmte Urteile des
Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft erlangen. Gemäß
Art. 97 Abs. 1
GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an
Präjudizien ist dem deutschen Recht fremd. Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der
Rechtssicherheit und des
Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert."
Der Beschluss hat also nur für den Kläger/Beklagten Gültigkeit. Daraus folgt also keine Allgemeingültigkeit. In ähnlichen Fällen kann also je nach Richter wohl auch anders entscheiden werden. Diese Urteile haben auch keine Rechtswirkung, Behörden sind also nicht daran gebunden. Aber ein Landgericht ist auch ein Rechtsmittelgericht (soweit z.B. Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt wurde) und damit könnten sich Richter bei ähnlichen Prozessen im Sinne der Rechtssicherheit daran gebunden fühlen (Präzedenzfälle).
Es ist weiter davon auszugehen, dass hier am Landgericht über einen vorangegangenen Beschluss/Urteil des zuständigen Amtsgericht im Beschwerde/Berufungsverfahren entschieden worden, denn normalerweise wäre diese Art des Rechtsstreits erstinstanzlich nicht Aufgabe des Landgerichts. Das ist aber auch abhängig vom Streitwert und wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich hoffe, ich habe das so richtig recherchiert...also keine Gewähr.
Grüße Michel
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CAN-Bus Fahrer
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