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Österreichische Vorschriften für Biker???

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Österreichische Vorschriften für Biker???

Dele ist offline Dele · seit
Dele ist offline Dele
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Neuer Beitrag 14.06.2009 12:55
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Was sollte ich unbedingt beachten, wenn ich mit meiner Harley nach Österreich fahre? Brauch ich, z.B. ein Verbandspäckchen? Oder muss der Helm der ECE-Norm entsprechen? Liebe Ösis, gebt mal bitte Auskunft.

blue.elise ist offline blue.elise · seit
blue.elise ist offline blue.elise
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 14.06.2009 13:02
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Guckst Du hier: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Motorra...sp#atcm:8-64690
oder hier: http://www.motorradfreunde-landsberg.de/...Oesterreich.pdf

Hast das Ding aber hier falsch gepostet, gehört vielleicht eher in Motorräder allgemein, oder Laberecke.

blue.elise ist offline blue.elise · seit
blue.elise ist offline blue.elise
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 14.06.2009 13:02
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Guckst Du hier: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Motorra...sp#atcm:8-64690
oder hier: http://www.motorradfreunde-landsberg.de/...Oesterreich.pdf

Hast das Ding aber hier falsch gepostet, gehört vielleicht eher in Motorräder allgemein, oder Laberecke.

Avatar (Profilbild) von Larz
Larz ist offline Larz · 171 Posts seit 28.05.2009
aus Reppenstedt
fährt: `93er Fat Boy FLSTF,`09er Street Glide FLHX
Larz ist offline Larz
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171 Posts seit 28.05.2009
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aus Reppenstedt

fährt: `93er Fat Boy FLSTF,`09er Street Glide FLHX
Neuer Beitrag 14.06.2009 13:28
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im bezug auf verbandszeug und warnweste habe ich in nem andern forum folgendes gefunden:
Im § 102 Abs 10 KFG steht, dass der Lenker ....: ,

".... eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges eine geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck) und eine geeignete, der Ö-NORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen hat. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen.....

D.h. speziell zu Ihrer Frage, eine Warnkleidung gem § 102 KFG (Warnweste) ist nur bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen erforderlich und es somit keine kraftfahrrechtlichen Vorschriften gibt, die besagen, dass bei Motorrädern eine Mitnahme einer Warnweste verpflichtend ist. Dies gilt jedoch nicht für Motorräder mit Beiwagen, die als mehrspurige Kraftfahrzeuge gelten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, kann jedoch eine Mitnahme einer solchen Weste, auch bei Motorrädern, speziell wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle oder bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, nur empfohlen werden.

Weiters ist im § 102 Abs 10 KFG geregelt, dass ...

"... der Lenker auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist .... mitzuführen hat".

D.h. zur Ihrer weiteren Frage, dass bei einspurigen Kraftfahrzeuge n (Motorräder, Motorfahrräder usw....) lediglich ein geeignetes Verbandszeug mitzuführen ist (also keine Warnweste oder Pannendreieck)
Es ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, welchen Inhalt die Autoapotheke aufweisen muss! Wer einen Verbandskasten nach ÖNORM V 5101, für mehrspurige Kraftfahrzeuge, bzw. nach ÖNORM V 5100 für einspurige Kraftfahrzeuge, mitführt kann sich darauf verlassen, dass der Inhalt von Experten praxistauglich zusammengestellt wurde.



LANDESPOLIZEIK OMMANDO FÜR TIROL

LANDESVERKEHRS ABTEILUNG



BERNHARD WALCHENSTEINER, AbtInsp

FACHBEREICHSLE ITER-STV FB 1.1.



Allgemeine Verkehrsangele genheiten, Fortbildung, Verkehrserzieh ung

6020 INNSBRUCK; Kaiserjägerstraße 8

TEL: +43 59133 70 4100


Helm muss natürlich der ECE Norm entsprechen - erfahrungen von anderen zeigen, das dort genauso wenig wie hier extra auf die ECE klamotte bei einer kontrolle geachtet wird

__________________
greetz

Larz

Eisenherz ist offline Eisenherz · seit
Eisenherz ist offline Eisenherz
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Neuer Beitrag 14.06.2009 15:16
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Verbandpäckchen ist Pflicht ( Achtung Verfallsdadtium beachten ) und ECE Norm gilt eh überall.
Warnweste ist nicht Pflicht.
Eisenherz aus Österreich

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Haiko ist offline Haiko · 695 Posts seit 10.07.2008
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fährt: 85er XLX + 2001er FLHT
Neuer Beitrag 15.06.2009 12:26
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Beachte, das falls Du eine seitliche Nummerntafel hast, die auch eingetragen sein muß. In Östereich sonst verboten!!!

__________________
Greez Haiko
666
Warum ich Harley fahre?...
...Weil ich es mir leisten kann!

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Dragon ist offline Dragon · seit
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Neuer Beitrag 15.06.2009 13:14
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Wünsche dir schöne Tage dann fröhlich fröhlich Wirst schon an alles denken


gruß dragon

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Neuer Beitrag 15.06.2009 18:14
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zum zitierten Beitrag Zitat von Dragon
Wünsche dir schöne Tage dann fröhlich fröhlich Wirst schon an alles denken


gruß dragon

Wieder mal weder sinnvoll noch hilfreich Baby

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dersüdtiroler ist offline dersüdtiroler · 3274 Posts seit 06.04.2008
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Neuer Beitrag 15.06.2009 18:23
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@ Adi

hast du etwas anderes erwartet? Baby Baby

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Neuer Beitrag 15.06.2009 19:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von dersüdtiroler
@ Adi

hast du etwas anderes erwartet? Baby Baby

unglücklich

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alex-hd ist offline alex-hd · 825 Posts seit 07.10.2007
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fährt: XL1200N; Heritage Softail
Neuer Beitrag 16.06.2009 15:37
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Wie sieht es denn in Italien und der Schweiz bezüglich Warnweste und Verbandspäckchen aus verwirrt verwirrt
Und wie empfindlich ist die Rennleitung da bezüglich SE Auspuff verwirrt verwirrt

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Gruß Alex cool

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dersüdtiroler ist offline dersüdtiroler · 3274 Posts seit 06.04.2008
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Neuer Beitrag 16.06.2009 15:55
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In Italien ist beides nicht Pflicht.

Wegen meines offenen Remus hatte ich bis jetzt keine Probleme, aber das ist keine Garantie.

Gruß Stefan

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Neuer Beitrag 16.06.2009 15:59
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wenn se disch kriege wolle kriegen se disch großes Grinsen

loosch2 ist offline loosch2 · seit
loosch2 ist offline loosch2
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Neuer Beitrag 17.06.2009 13:31
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Hallo,

da ich des öfteren in Italy Urlaub mache bin ich über die Regelungen dort ganz gut auf Stand.
1. Helme ohne ECE-22-05 sind nicht zugelassen (also no braincap).
2. Die Pfoten haben sich gefälligst am Lenker zu befinden (kein Winken oder einhändig
Fahren.
3. Geschwindigkeitsübertretungen können bis zu 1400,- (vierzehnhundert) Euronen kosten.
4. Je nach Vergehen wird das Mopped bis zu 60 Tage beschlagnahmt.
Letzteres ist nachweisslich schon häufiger bei Ausländern vorgekommen.
Wie sowieso zu beobachten ist, dass die Carabinieri sich oft an Ausländern schadlos halten.

Gruß loosch2

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dersüdtiroler ist offline dersüdtiroler · 3274 Posts seit 06.04.2008
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Neuer Beitrag 17.06.2009 14:05
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@ loosch2

geschockt geschockt Wenn du es so siehst. Baby Baby

1. Stimmt
2. Ich grüße jeden.
3. Stimmt nur wenn du über 40 km/h zu schnell bist.
4. Wird sichergestellt und nicht beschlagnahmt (sonst bekommst du sie nicht mehr zurück).

Wenn man sich normal verhällt wird auch hier in Italien niemand schickaniert.
Wie man in den Wald hieneinruft so kommt es zurück.

ICH LEBE UND FAHRE IN ITALIEN. FAHRE SEIT MEINEM 15 LEBENSJAHR MOTORRAD UND HABE NOCH NIE PROBLEME BEI KONTROLLEN GEHABT.

Noch eine Frage:
Wie oft wurdest du in Italien schon aufgehalten bzw. bestraft?
Ehrliche Antwort bitte.

__________________
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von dersüdtiroler am 17.06.2009 14:51.

loosch2 ist offline loosch2 · seit
loosch2 ist offline loosch2
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 17.06.2009 15:39
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@dersüdtiroler

1.2.3. ok.
4. Wortglauberei, jedenfalls ist das Mopped für bis zu 60 Tage weg. Kannste mit der Eisenbahn
heimfahren.
Kontrolliert bisher 2 mal.
1. Ohne Probleme (mit Helm Schuberth Sprint R)
2. Mit Helm Schuberth Sprint R ohne ECE aber mit R22. 2 Stunden Diskussion mit Geschrei und
Blah Blah Blah. Dann ham se mich fahren lassen.
Ich mag Italien, sonst würde ich nicht immer wieder dort Urlaub machen.
Aber irgendwie hab ich den Eindruck, dass Ausländer häufiger kontrolliert und genauer
unter die Lupe genommen werden.
Mit italienischem Nummernschild ist das vielleicht anders.

Nichts für Ungut
loosch2

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