zum zitierten BeitragZitat von swnuck
Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
die Abgaswerte müssen stimmen
die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
Hi Stephan,
Vielen vielen Dank für deine Erfahrung und den Bericht ich werde mal den tüv Prüfer fragen und ihm die Zulassung für den Luftfilter für die XL Modelle mitgeben.
Bei einer 1HD gehen ja nur 21 Abnahmen.
Der Preis wäre mir egal wenn es 100-200 oder auch 300€ kosten.
solange man kein richtiges Gutachten machen muss was in den 4 stelligen Bereich geht.
Ich werd es mal versuchen mit dem Luftfilter und einer 21 Abnahme.
zum zitierten BeitragZitat von swnuck
Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
die Abgaswerte müssen stimmen
die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
Das scheint ja jeder Prüfer (oder jedes Bundesland?) zu halten wie er (es) will ?: In Hessen nur Lautstärke, dafür aber mit Fahrprüfung nach dem amtlichen Fahrzyklus.
__________________ „I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)
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Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
die Abgaswerte müssen stimmen
die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
Das scheint ja jeder Prüfer (oder jedes Bundesland?) zu halten wie er (es) will ?: In Hessen nur Lautstärke, dafür aber mit Fahrprüfung nach dem amtlichen Fahrzyklus.
Da ich in Hessen lebe, werde ich jetzt einfach mal bei den verschiedenen Prüf Organisationen anfragen, wie es den aussieht und wie man das machen kann.
Theoretisch geht alles einzutragen nach §21 ist ja Sonderabnahme oder verstehe ich das falsch ?
sonst wäre es ja auch schwer Fahrzeuge aus anderen Ländern hier fahren zu lassen, siehe Import von 1 HD oder bei Fahrzeugen aus Japan etc.
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die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
die Abgaswerte müssen stimmen
die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
Das scheint ja jeder Prüfer (oder jedes Bundesland?) zu halten wie er (es) will ?: In Hessen nur Lautstärke, dafür aber mit Fahrprüfung nach dem amtlichen Fahrzyklus.
Bei mir wurde in der Tat das Standgeräusch am Lufi und am Puff gemessen.
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Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
die Abgaswerte müssen stimmen
die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
Das scheint ja jeder Prüfer (oder jedes Bundesland?) zu halten wie er (es) will ?: In Hessen nur Lautstärke, dafür aber mit Fahrprüfung nach dem amtlichen Fahrzyklus.
Da ich in Hessen lebe, werde ich jetzt einfach mal bei den verschiedenen Prüf Organisationen anfragen, wie es den aussieht und wie man das machen kann.
Theoretisch geht alles einzutragen nach §21 ist ja Sonderabnahme oder verstehe ich das falsch ?
sonst wäre es ja auch schwer Fahrzeuge aus anderen Ländern hier fahren zu lassen, siehe Import von 1 HD oder bei Fahrzeugen aus Japan etc.
Dann viel Spaß. Habe ich alles hinter mir. Und die Bündlungsbehörde gibt’s auch noch .
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motorcycle boy · 2239 Posts
seit 01.09.2018
fährt: diverse
motorcycle boy
Langes Mitglied
2239 Posts seit 01.09.2018
fährt: diverse
23.05.2026 01:26
„Und die Bündlungsbehörde gibt’s auch noch .“
Nö. Ist seit 2026 Geschichte
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