Zitat von Adi66
Rechtlich gesehen ist es das Warmlaufenlassen im Stand übrigens auch noch verboten (§ 30 Abs.1 StVO). Letzteres nur am Rande und der Vollständigkeit halber
... das ist ja wieder ein Gesetz, aber wie die Gesetze so sind, ist das nun mal wieder Auslegungssache, denn da steht im Absatz 1:
(1) ".... Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen ...."
In unserem Fall ist das ja nötig, also passt das wieder!
Und komisch, jetzt haben wir schwefelfreien Sprit, Kats, Russ-Filter und lauter so "tolle" Dinge, da kann das doch keine Abgasbelästigung sein, oder?!
Und nun zum Thema: mit Merz seinem Händler gehe ich mit und mache es ebenso: "... das Ding auf den Ständer stellen, den Tank füllen, die Batterie ans Ladegerät hängen und fertig..."
(als Ständer habe ich jedoch den von Louis, damit beide Räder frei sind).
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"GEBOREN UM ZU FAHREN" (und wenn's nur im Kreisverkehr ist....)
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