Danke, danke.
Ich weiß nicht, was dieses Bapperl bedeutet - eine Kennung der Scheinwerfer ist es jedenfalls nicht.
Habe heute nette Gespräche mit TÜV-Ings geführt, darunter auch einer Ingenieuse, die selbst eine Sporty fährt.
Das Ergebnis ist nicht überraschend: Es gibt keine generelle Befreiung oder Regelung für Harley-Leuchten (so etwas gab/gibt es nur für den alleinigen Seitenständer) und jede Lampe - da Beleuchtung nicht eintragungsfähig sei - müsse das E-Zeichen sowie die entsprechende Kennung (irgendetwas mit "B" für Nebler und mit "R" für Fernscheinwerfer) tragen. Dies allein würden die TÜV-Ings auch überprüfen, natürlich nur, wenn sie Anlaß zu der Annahme haben, daß irgendetwas nicht "serienmäßig o.k." sei. Und da die Jungs idR wissen, daß manche BT-Harleys serienmäßig mit Zusatzscheinwerfern ausgestattet sind, haben sie wohl idR keinen Anlaß, zu versuchen, die Kennungen auf den Scheinwerfern zu entziffern. Aber wenn sie prüfen, dann nur die Nummer - d.h. sie schauen nicht nach, ob im Nebler-Glas auch ein Nebler steckt.
Allerdings bleibt es dabei, daß zulässig eben nur zwei Nebler und/oder zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten (laut StVO = Standlicht) sind (aber weder zwei zusätzliche Abblendlichter noch (völlig unverständlicherweise) noch überhaupt Tagfahrleuchten). In den europäischen Neblern stecken aber dieselben H3 wie in Fernscheinwerfern (um die 35W, wenn ich nicht sehr irre), sie wirken also entsprechend "hochgestellt" ähnlich wie Abblendlicht.
Nach meinen zugegeben alles andere als repräsentativen Erkundigungen tragen die europäischen Zusatzscheinwerfer der Harleys durchweg das Kennzeichen für Nebler (also "B irgendwas), würden also selbst bei Kontrollen nicht beanstandet werden. Gleichwohl bleibt, daß sie außer bei Nebel nicht in Betrieb genommen werden ....
Man kann es drehen und wenden wie man will, ohne "lex harley", die die TÜV-Ings in Abrede stellen, bleiben für die "legale" Benutzung nur zwei Begrenzungsleuchten (laut StVO = Standlicht), die aber nach der ECE-R50-Norm auf max 100cd begrenzt sind. Ich weiß nicht genau, wie sich 100cd im Vergleich mit dem Abblendlicht darstellen, aber das Bremslicht darf max. 180cd haben, die Blinker 700-800cd. Scheinen also nur als Funzeln betrieben werden zu dürfen ...
Bleibt die Frage: Was ist "schlimmer" - unzulässigerweise Nebler anzuschalten oder Begrenzungsleuchten mkit unzulässig hoher Leuchtstärke ... ;-) Der Kurs zwischen Skylla und Charybdis ....
mfg, Tolot