Die Schadstoffklasse entnehmt ihr aus der Ziffer "V.9"
Da steht bei Euro 2 Fahrzeugen (und nur da ist der Zubehördämpfer ohne Kat möglich) eben nichts drin, oder "Euro2"
Ab "Euro 3" ist da, falls sie Zula. korrekt ausgefertigt, eine mehrstellige Zahlen-buchstabenkombination aufgeführt, die unter anderem Einzelziffern, z.B. 06 für E1, z.B. 10 für E2 oder >12 für E3 enthält.
Die Ziffer K zeigt das Datum eurer erteilten EG-BE, diese kann vom T.d.e.Z. abweichen. Für euch ist entscheidend, dass Neuzuzulassungen innerhalb der EU von Typenfahrzeugen nach dem 18.05.2006 einen Kat gem. EG-Richtline 2005/30/EG unbedingt benötigen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben alle die "Euro 3" Norm zu erfüllen
Harmonisierung des EU-Rechts zur Reduzierung von Abgasen bei Verbrennungsmotoren.nennt man das, grins !!.
Also ihr müsst den Tag der ersten Zulassung beachten, vor, oder nach dem genannten Datum. Eine nachträglich Ausrüstung mit einem ansonsten zugelassenen Auspufftopf ohne Kat, bei Euro 3 ist zwar technisch möglich, aber nicht zulässig, und führt zum Erl. der Be, bzw. zur Nichtvorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs, auch wenn das der ein- oder andere TÜV-Beamte so einträgt.
Im Falle einer entsprechenden fachkompetenten Kontrolle ist das dann völlig wurst, bzw. der Sachverständige hat dann im Nachgang und und der Fahrzeugführer unmittelbar ein Problem.
Die Art und Weise der Ausgestaltung des E-Prüfzeichens lässt in 90% der Fälle erkennen, ob es eine Kat.-Anlage ist, oder nicht.
Besonderheit: Es gibt auch Fahrzeuge, die schon vor dem Stichtag Euro3 homologisiert wurden.
Hierzu gibt es Übergangsvorschriften, die ich hier nicht näher erläutern kann, weils sonst zu lang wird.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm