Naja - da ich ja wirklich jede Woche mit dem TÜV zu tun habe, kläre ich Euch hier mal auf!
Zum Lachen ist das überhaubt nicht, denn die Behörd ist in jedem Bundesland angedacht!!!!!
Historie:
Es gab in Hessen jede Menge TÜV Prüfer, die Ihre Eignung missbraucht haben, indem viele Dinge gelaufen sind, wie bspw. Plakettenvergabe ohne Fahrzeug, viel Schundluder mit Überführungsfahrzeugen, falsche Eintragungen und und und!
Da sind sie echt selbst schuld, wenn sie hier so einen Schund treiben, nur um etwas Kohle in der Tasche zu haben und dann, nach jahrelanger Aus- und Weiterbildung Ihren Status entzogen bekommen!
Es liegt also nicht an der Unfähigkeit des TÜVs Hessen, sondern der Mitarbeiter im einzelnen. Im Momen ist es noch immer so, dass wir die Behörden in Hessen aufgesetzt bekommen haben, welche die Eintragungen gesamt prüfen, also nicht nur die der Hessen Prüfer.
In Hessen findest Du fast keinen Prüfer mehr der etwas ohne Gutachten einträgt (also Teilegutachten §19.3!). Dies macht im Übrigen auch die Dekra!!!
Alles andere nennt sich Abnahme nach §19.2 und Bedarf eines Prüfers mit erforderlicher Berechtigung und macht in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA!
Auch hier wird es immer schwieriger Prüfer zu finden, welche sich der Sache annehmen. Hier hörte ich auch schon Sätze, wie "bleib mir mit hessischen Motorrädern vom Hof...!"
Das hat aber nichts mit uns zu tun, sondern weil von der "Marburger Behörde" immer mal Nachfragen kamen, welche dann auch beantwortet werden müssen und die Jungs dafür schlicht und einfach keine Zeit und keinen Bock drauf haben.
Ich handhabe das bei meinen Umbauten so, dass ich alles im VW Bus beim TÜV in der Pfalz vorfahre und auch meist alles eingetragen bekomme.
§19.3 ist eh kein Problem und §19.2 ohne Gutachten liegt im Ermessen des Prüfers.
Danach erledige ich alle Formalitäten für die Marburger Behörde und die Sache ist geritzt! Man muss sich ja auch vorstellen, dass die Leute bei der Behörde, in Ihrer Vergangenheit, ja nicht zwangsläufig etwas mit KFZ zu tun hatten und somit eben gar nicht wissen, was der TÜV Prüer da eingetragen hat. Deshalb ist es manchmal nicht schlecht, wenn man ein paar Bilder beilegt, damit die es sich visuell vorstellen können...
Das krasse Beipiel ist hier gerade am laufen -> Hollywood Lenker!
Ich hatte hier 2 FORTYEIGHTS, beide bekamen den Hollywood Lenker der Softail Slim. Hier für gibt es kein Gutachten nach §19.3 und nun??? Klar geht eine Eintragung, aber eben nach §19.2, eben im Ermessen des Prüfers. In Hessen gar unmöglich!
Egal, über den TÜV Pfalz oder den TÜV Rheinland bekommt man den Lenker auch eingetragen. Jetzt geht der erste zur Zulassung - Die Stadt Frankfurt trägt den Lenker direkt in die Zlassungspapiere ein - Freude groß Ole Ole!!
Der zweite kommt aus dem Landkreis Offenbach, geht zur Zulassung und BÄH - geht nicht ohne Marburger Behörde... Also nochmal 40€ extra und mehr Arbeit...
Frage ist hier nun, hat sich der Frankfurter Sachbearbeiter hier falsch verhalten oder lockert sich das nach und nach wieder??
So ist es und so müssen wir damit leben!
Es ist also möglich die Progressive Suspension Dämpfer einzutragen. Du musst eben nur zu den richtigen Leuten gehen, die auch den Sachverstand haben und rechnen können, dass bspw. Streetbob Dämpfer auch auf ner Sportster laufen können, weil die Streetbob ja eigentlich viel schwerer ist....Nur ein BEISPIEL!!!
Das geht dann über §19.2!
Übrigens §21 ist eine Vollabnahme und wird hier gar nicht angewendet! Vollabnahmen sind bspw. Fahrzeuge aus der USA, die hier erstmals einen deutschen Brief bekommen sollen. Oder eine Veränderung der Fahrzeugart, wie Umbau eines Hängers von Hundetransporter zum Motorradanhänger...
Gruss Doppler