Hi Hardy,
ich danke dir für die Info. Das hört sich doch ganz gut an. Das mit dem Hinweis auf die Kombinierbarkeit mit anderen Umrüstmaßnahmen muss nicht unbedingt ein Problem sein. Man muss ja den Prüfer nicht noch extra auf z.B. eine Penzl Anlage hinweisen. Und selber wenn der das Begutachtet, eine zugelassenen Anlage sollte da eigentlich keine Probleme machen.
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Gruß, zena