so, jetz mal Butter bei de Fische.......
Grundsätzlich muss alles was vom Homologationszustand abweicht, der Richtlinie 93/94/EWG entsprechen. Dies gilt für alle EU-homologierte Fahrzeuge mit COC Papieren, siehe Buchstabe K in der Zula.
Die EWG -Vorschrift könnt ihr googeln, wäre zu lange jetzt alles reinzukopieren:
Das Hauptproblem ist oft die Einsehbarkeit von rechts, der sogenannte Raumwinkel von 30 Grad zur Fahrzeugmitte, da haperts bei vielen Haltern, wogegen die Einsehbarkeit von links ja gar kein Problem darstellt. Ganz grob heißt das, je näher der Halter an die Achse gesetzt wird umso mehr muss er rausstehen umd diese einsehbarkeit zu erfüllen. Der nächste Punkt ist die Neigung des Kennzeichens, hier dürfen 30 Grad nicht überschritten werden, ausgefedert, senkrecht stehend.
Der Halter darf nicht der breiteste Punkt des Fahrzeugs sein (Breite über alles), und es wird eine sogenannte Ablenkstrebe und ein Stabilitätsnachweis gefordert. Wenn ihr das alles erfüllt, kein scharfen Kanten habt, den Mindestabstand zum Boden und ausreichend Schräglagefreiheit habt, sollte es kein Problem mehr geben.
Ich habe 2Kleinserien von Kennzeichenhaltern für Freunde hergestellt, für Dynas und Sportster und alle wurden eingetragen. Ich hatte eine Materialbeschreibung eine dxf- und PDF-Datei der Konstruktionszeichnung, und jeder Halter hatte eine Nummer bekommen. Die Unterlagen sind mit meinem Einverständnis vom TÜV jeweils einbehalten worden für die QS.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
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