Hi, hier wird ja prompt reagiert!
Sachmängelhaftung greift in jedem Fall. Da noch keine 6 Monate vergangen sind, wird angenommen, der Mangel lag schon bei Übergabe vor. Damit ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Es gibt eine Gebraucht-Garantie, mein Händler klärt gerade, wer übernimmt. Da könnte allerdings eine Selbstbeteiligung fällig sein, welche es bei der Sachmängelhaftung nicht gibt.
Mein Dealer hatte mich auch vor dem Kauf gewarnt, eine 2007er kauft man nicht. Hätt ich mal gehört.
Das Modell ist - wie jede Harley inn D - ein Importfahrzeug
, aber mit einer 5 in der Fahrgestellnummer.
Jetzt hab ich den ganzen Winter abgewartet, könnte fahren, jetzt steht sie auf der Bühne.
Trotz allem - geiles Bike.