zum zitierten Beitrag
Zitat von Chrede
Fährt eine / r von Euch die SB auch im Winter ? Dann müßten doch theoretisch auch Winterreifen drauf, oder ?
."
Es müssen keine Winterreifen drauf - eigentlich, die Sache ist die, du darfst keine Sommerreifen fahren, unten wird das erklärt. Ich habe mir vor zwei Wochen einen neuen Hinterreifen gegönnt, da ich im Winter durchfahre, leider gibt es für die Switchi keinen Reifen mit MS Kennzeichnung. Vor zwei Jahren hatte ich Mitte Januar, einen schlimmen Glatteis Unfall, es hat aber niemand interessiert was für Reifen ich drauf hatte. Grüßle Älbler
Motorrad und Roller im Winter zu bewegen ist nicht nur eine mitunter riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee kann aber auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) Zweirad-Piloten Probleme bringen, schließlich sind Reifen mit M+S Kennzeichnung für Einspurfahrzeuge immer noch dünn gesät bzw. werden für reine Straßenmaschinen keine tauglichen Winterreifen angeboten.
Im Jahr 2006 wurde die StVO bekanntlich um den entscheidenden Passus ergänzt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Laut Bundesverkehrsministerium gilt diese Verordnung auch für Motorräder und Roller. Seit dem 29. November 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird eine seit Jahren geltende Bestimmung abgelöst, die für Rechtsunsicherheit sorgte. Kritikpunkte an der bisherigen Verordnung: Es war für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als geeignet zu gelten. Hier haben wir die wichtigsten Aspekte für Motorrad- und Rollerfahrer zusammengefasst.
Winterreifenpflicht auch für Biker und Quadfahrer
Die Neuregelung
Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Es geht hier um Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.
Die Angebotspalette für motorisierte Zweiräder ist überschaubar (siehe unten). Die Reifen sind eine Weiterentwicklung bisheriger Profile und sind mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad gedacht. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine erhöhte Verzahnung und Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber nicht ohne Grund darauf hin: „Die Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine Stürze, aber sie verringern das Risiko.“ Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich, wird auf Grund des höheren Verschleißes nicht empfohlen.
Grobstollige Enduro-Reifen mit dem M+S-Zeichen sorgen mit ihrer Profilform für eine gute Selbstreinigung, die Profilblöcke dieser Reifen verfügen allerdings nicht über die für verbesserten Grip zuständige Feinlamellierung von Pkw-Winterreifen. Auch die Gummimischung ist überwiegend nicht an die Bedingungen im Winter angepasst. Damit sind, wenn überhaupt, im Vergleich zu ähnlichen Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nur geringe Verbesserungen auf Schnee- und -Schneematsch zu erwarten. Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe konzipiert wurden, eine Straßenzulassung besitzen und zur jeweiligen Maschine passen, sind zwar überwiegend besser wintergeeignet als normale Motorradreifen. Weil sie allerdings nicht über die M+S-Kennzeichnung verfügen, genügen sie nicht der StVO-Ausrüstungspflicht.
Ordnungswidrigkeit
Marktübersicht: Wintertaugliche Reifen
Hersteller Reifen
Avon keine M+S-Reifen
Bridgestone keine M+S-Reifen
Continental TKC 80
Dunlop keine M+S-Reifen
Heidenau HEDW, K77, K60, K66 Snowtex, K62 Snowtex, K41, K42, K37, K57, K58 Snowtex (überwiegend Scooter-Reifen)
IRC SN 23 Urban Snow (Scooter-Reifen)
Kenda K 701 Winter (Scooter-Reifen)
Mefo-Sport MCE 01,02, 03, 05-5, 06, 06-3, 06-4, 09-3, 21, 22, 23, 26, 27
Metzeler Karoo, Karoo T, Unicross, MCE 6 Days Extreme, Feelfree Wintec (Scooter-Reifen)
Pirelli Scorpion Rally, Scorpion Pro (nicht alle Dimensionen mit M+S-Kennung)
Michelin Enduro Competition MS (es ist nicht klar, ob die Buchstaben MS für M+S stehen)
Sava MC32 Win Scoot M+S
Schwalbe Iceman (Scooter)
Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Grundsätzlich kann bei Eis und Schnee nicht davon ausgegangen werden, dass man mit diesen Reifen ebenso sicher wie auf trockener Straße fahren kann. So weist z.B. J. Thiel von der MRP GmbH in Koblenz darauf hin, "dass Einspurfahrzeuge grundsätzlich nicht wintertauglich sind und fahrdynamisch, mit Ausnahme von echten Spike-Reifen, Motorradreifen keine signifikate Verbesserung durch thermoelastische Laufflächen und kleine Lamelleneinschnitte bekommen.