wills mal so sagen, wenn die Blinker komplett ausgefallen, aber dran sind, ist das zwar von der verkehrsrechtlichen Komponente und deren konkreten Auswirkung das Gleiche, aber für vorsätzliches Weglassen haben die Zulassungsstellen ganz andere Ahndungsmöglichkeiten, da ist eine Verdoppelung des Bußgeldes angesagt + Punkte und die Untersagung der Weiterfahrt sehr wahrscheinlich, das hängt von demjenigen ab, der dich kontrolliert.Wenn Du Glück hast, darfst du zur nächsten Werkstatt oder nach hause (in unmittelbarer Nähe) fahren.Gleiches gilt für das vorsätzliche Weglassen von DB-Eatern
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm