zum zitierten Beitrag
Zitat von Krise
Was muss ich eigentlich beachten, wenn ich statt eines 240ers einen 260er Reifen auf die Felge montiere? Brauche ich ne Art Bescheinigung vom Reifenhersteller oder Felgenhersteller, dass der breitere Reifen auf die gleiche Felge passt oder muss ich ohne alles direkt zum TÜV zum Eintragen? Wenn direkt TÜV, muss ich das VOR der Montage absegnen lassen, damit es keine Probleme gibt oder kann ich gleich mit dem montierten Reifen vorfahren, wenn ich weiß, dass der locker in die Schwinge passt?
Tausend Dank für Antworten im Voraus!, Gruß, Heiko
Reifenfreigabe für deine Felgengröße ist schon von Vorteil und gibt's von Metzler auch für den 260er. Hier mal für die V-Rod und für die Rocker (siehe unten). Für die Breakout weiß ich nicht, da würd ich es mit der Rocker-Version versuchen.
Zu der TÜV Fahrt gibt's mehrere Paragraphen:
§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV):
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
19 Abs. 2 StVZO:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
§ 19 Abs. 5 StVZO:
"Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt."
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
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