Der ist aber klappbar soweit ich weiß und wäre nicht TÜV Konform, wegen möglichen Kennzeichenmißbrauch.
Ich bleibe letztendlich bei miener Thes mit dem Schwingen. Der Vergleich mit dem Flugzeugflügel hinkt für mich gewaltig, da dieser sicher ganz anders konzipiert ist als ein seitlicher Kennzeichenhalter. Fakt ist, wenn, dann brechen immer nur die mit langem Arm. Wie gesagt, ich habe mit dem krurzen von TB noch nie probleme gehabt.
Zum Thema eintragen ist Pflicht, ich habe Leute kennengelernt die wollten das Teil eintragen lassen und sind vom Hof zitiert worden mit der Aussage: "Was soll ich da eintragen?, wenn der vorschriftsmäßig montiert ist, reicht das völlig aus. Da muss und wird nix eingetragen"
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Gruß Leto