zum zitierten Beitrag
Zitat von Ulli1964
Das ist falsch. Meiner ist eingetragen und vom TÜV abgenommen
Gruß
Ulrich
Hallo Ulli
Leider liegst du da nicht ganz richtig. Nur weil es TÜV abgenommen ist heißt das noch lange nicht, das das Kennzeichen bei einer Polizeikontrolle nicht für unzulässig erklärt wird. Hat schon seinen Grund, das, z.B. Genscher, Kennzeichen-Halter mit Gutachten und ohne hat. Denn laut StVo §10 Absatz 6 muss die Beleuchtung das ganze Kennzeichen ausleuchten. Und das ist bei einem gebogenen Kennzeichen nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund, gibt es auch kein Gutachten für diese Kennzeichen-Halter.
Gruß
Grisu
__________________
Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.