"Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und wird in D wie keine weiteres Lebensmittel überwacht. Es kann nicht durch andere Lebensmittel ersetzt werden.
Es wird rechtlich in der "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)" geregelt. Diese Verordnung ist zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 2012 geändert worden. Die Änderung betrifft im Wesentlichen den Parameter Legionellen, die Zulassung von Aufbereitungsstoffen sowie die Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Wasser. Im Sinne dieser Verordnung ist Trinkwasser:
Wasser zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken
Wasser zur Körperpflege und -reinigung
Wasser zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen
Wasser zur Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, also z. B. zum Wäschewaschen.
Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb zur Herstellung, zur Behandlung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen verwendet wird, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.
Trinkwasser und Wasser für Lebensmittebetriebe müssen an der sogenannten "Stelle der Einhaltung" – das ist i. d. R. der Zapfhahn des Verbrauchers – die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung einhalten."
Daher sind nur Aufbereitungsstoffe laut § 11 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV 2001 zugelassen.
http://www.umweltbundesamt.de/themen/was...ereitungsstoffe
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
