Allgemeine Bestimmungen für die Halteeinrichtung für Beifahrer
Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen mit einer Halteeinrichtung für Beifahrer ausgerüstet sein, die aus einem Haltegurt und/oder einem/mehreren Haltegriff(en) besteht.
Der Haltegurt muss so am Sitz befestigt sein, dass er vom Beifahrer leicht benutzt werden kann.
Der Haltegurt und seine Befestigung müssen so ausgelegt sein, dass sie eine senkrechte Zugkraft von 2000 N aufnehmen können, die mit einem maximalen Druck von 2 MPa statisch aufgebracht wird.
Der Haltegriff muss in der Nähe des Sitzes angebracht sein. Auch der Haltegriff muss eine senkrechte Zugkraft von 2000 N mit einem maximalen Druck von 2 MPa aufnehmen können.
Bei Verwendung von zwei Haltegriffen sind beide Griffe symmetrisch anzuordnen.
2000 N = 203,94 kg
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."