Japp, Werkstätte und Hersteller machen es sich da ziemlich einfach. Meinen Heckumbau gab es mit ABE und fertig einlaminierten Blinkern. Also dachte ich wäre alles OK. Der TÜV-Prüfer hat jedoch nichts eingetragen, weil die fertig einlaminierten Blinker einen zu kleinen Abstand zueinander hatten. Die ABE bezog sich nur auf das Heck und die Tragfähigkeit, der Blinkerabstand war nicht Teil der ABE.
Ich habe dann kleinere Blinker besorgt mit Kennzeichnung, die größeren ausgebaut und die kleineren in die gleichen Löcher nach außen laminiert und damit den Abstand hinbekommen. Wieder vorgeführt und alles wurde eingetragen. Meine Fußrastenvorverlegung bekomme ich nicht eingetragen, da keine ABE und kein Materialgutachten vorliegt, die müssen vor und nach jedem TÜV Termin halt umgebaut werden, jedoch mit dem Risiko, dass die Rennleitung hier Probleme macht.
Ich hoffe halt immer, bei dem Zettelwust den ich mitführe die Fußrasten irgendwie verstecken / verschleiern zu können. Wenn der Scherif aber kleiner 175 cm ist und sich draufsetzt, merkt er sofort das er gar nicht an die Pedale kommt. Geht aber seit 4 Jahren gut. Ansonsten geht halt nur Einzelabnahme mit einem umgebauten Moped, weder TÜV noch Hersteller werden sich irgendetwas von Problemen mit der Rennleitung annehmen, wenn die ECE R 53 nicht erfüllt ist.
Habt ein schönes Wochenende
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Gras wächst auch nicht schneller wenn man dran zieht.