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Zulassung Kosten+Details

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speedbeer ist offline speedbeer · 510 Posts seit 22.02.2011
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Neuer Beitrag 23.08.2012 12:40
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Hallo,

fuer die, die planen ein Bike aus USA als Umzugsgut in D. auf die Strasse zu bringen hier meine Kostenaufstellung und paar Detailinfos:

Bike 2010 Touring

Mitnahme im Container: 600Euro
Frachtpapiere usw. 150 Euro
Miete+KS fuer Sprinter, um Bike zur Werkstatt (wegen TüV) zu bringen 300Euro
TUV: 100 Euro Vollgutachten, 25 Euro Abgas
Werkstattkosten "TÜV-Vorbereitung": 750 Euro
Zulassung: 100Euro + 25 Euro fuer Ausnahmegenemigung Kleinkraftrad-Kennzeichen

dazu kommen ca. 500 Euro Materialkosten fuer Ruecklicht (350Euro!!)+Scheinwerfer+Tacho

Bekommen habe ich fuer die ca. 2500 Euro Eintragung fuer Luftfilter, Reifenfreigabe, Kleinkraftrad-KZ und nat. ein Bike, dass in Deutschland nicht vertrieben wird.

Die Ersparnis gegenueber einer in D. gekauften Touring sind in meinem Fall ca. 30%. wenn man bedenkt, dass im Normalfall die Bikes nicht als Umzugsgut eingeführt werden und demnach noch mal 10% Einfuhrzoll+19%Mehrwertsteuer hinzukommen ist der monitaere Vorteil einens US-Bikes -beim derzeitigen $-Kurs- nahezu "Null".

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von speedbeer am 23.08.2012 12:51.

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Neuer Beitrag 25.08.2012 07:49
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Nochmal langsam zum mitmeißeln:
Umzugsgut heißt, dass die Zollgebühren und die MWSt. nicht anfallen verwirrt

Muss man da einen vorherigen Wohnort in USA nachweisen?

__________________
Ralf

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Neuer Beitrag 26.08.2012 09:28
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Meine Angabe gelten nur fuer U.S.A. und fuer Zivilisten- keine Ahnung, wie es mit der Einfuhr aus z.B. Australien aussieht oder was das Militaer moeglich macht.

Also:
a) Zoll+MwSt. entfallen, wenn man den Gegenstand (in dem Fall Kfz) ein Jahr nach Einfuhr behaelt bzw. nicht verkauft. I.d.R. rueckt der Zoll vor Ablauf der Frist an und will den Nachweis - sprich das Bike in der Garage stehen sehen.
b) EINE Grundvorausetzung fuer "a)" ist eine s.g. Unbedenklichkeitsbescheinigung MIT dem Vermerk "Umzugsgut". Die bekommt man vom deu. Zoll wiederum nur, wenn das Fzg. nachweislich laeger als ein halbes Jahr in U.S.A. auf den Namen des Umziehenden zugelassen war. Die Zulassung in U.S.A. bekommt man nur mit einer ID (US-Ausweis), den nur mit einer "SSN-Number", eine mir bekannte, weil zutreffende Voraussetzung hierfuer ist ein E2-VISA.

Wümmy ist offline Wümmy · seit
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Neuer Beitrag 26.08.2012 09:48
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Nicht Falsch verstehen jetzt

Ist das dann nicht völlig uninterresant für Otto Normal Verbraucher , so wie ich das verstehe muss ich dann nicht ein Wohnsitz in der USA haben und dann umziehen nach Germanien um das Ding günstiger hier herzubekommen.. Also nur interresant wenn ich aus den USA nach Deitschland umziehe.

Ich persönlich wäre ja froh wenn ich da leben könnte großes Grinsen wer will freiwillig hier her zurück großes Grinsen

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Neuer Beitrag 26.08.2012 16:49
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Zitat von Wümmy
Nicht Falsch verstehen jetzt

Ist das dann nicht völlig uninterresant für Otto Normal Verbraucher , so wie ich das verstehe muss ich dann nicht ein Wohnsitz in der USA haben und dann umziehen nach Germanien um das Ding günstiger hier herzubekommen.. Also nur interresant wenn ich aus den USA nach Deitschland umziehe.

richtig, aber es ist fuer die Exilanten schon ein Thema. wenn fuer DICH uninteressant dann das naechste Mal einfach weiterklicken und nicht kommentieren - probiers mal aus, klappt bei mir super.

Ich persönlich wäre ja froh wenn ich da leben könnte großes Grinsen wer will freiwillig hier her zurück großes Grinsen

in Californien zwei-drei Wochen Urlaub zu machen ist eine andere Nummer als -z.B.- in Mississippi vor langer Weile zu verrecken - aber das gehoert hier nicht her, ist ein Thema fuer sich.

der-onkel ist offline der-onkel · 202 Posts seit 28.03.2012
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Neuer Beitrag 26.08.2012 20:55
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Danke für die detaillierten Infos.

Genau danach hatte mich ein Kollege gefragt, der schon lange in den USA lebt und mittlerweile sogar die dortige Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen hat, aber bald im Ruhestand wieder nach Deutschland will .

Der stellt sich die Fragen zur Bürokratie, seine Moppeds und Knarren mit nach Dt zu bringen.

Kannst Du etwas dazu sagen, ob es eine zahlenmäßige Begrenzung an Fahrzeugen gibt?

Willst Du nicht evtl. den Titel etwas aussagekräftiger anpassen?

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Neuer Beitrag 27.08.2012 12:38
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zum zitierten Beitrag Zitat von der-onkel
Danke für die detaillierten Infos.

Genau danach hatte mich ein Kollege gefragt, der schon lange in den USA lebt und mittlerweile sogar die dortige Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen hat, aber bald im Ruhestand wieder nach Deutschland will .

Der stellt sich die Fragen zur Bürokratie, seine Moppeds und Knarren mit nach Dt zu bringen.

Kannst Du etwas dazu sagen, ob es eine zahlenmäßige Begrenzung an Fahrzeugen gibt?

Willst Du nicht evtl. den Titel etwas aussagekräftiger anpassen?

Waffen: Ganz normal ueber Schuetzenverein laufen lassen - Vorlaufzeit: ein Jahr (Good Luck)
Fahrzeuge: mir ist keine Hoechstmenge bekannt. (Drei Autos und zwei Bike sind kein Problem)

SB2011 ist offline SB2011 · 1635 Posts seit 20.03.2011
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SB2011 ist offline SB2011
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Neuer Beitrag 27.08.2012 13:24
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@der-onkel

Ich denke das viele waffen die du in den USA kaufen kannst in der BRD verboten sind,.z.b. laser.ir- zielhilfe,dauerfeuer.
Normaler schuetzenverein schiesst meistens nur kleinkaliber [ 22lfb ],
In vereinen kannst du nur die waffen besitzen,die fuer die diziplin die du schiesst zugelassen sind.
Er sollte sich vorher bei der fuer ihn zustaendigen waffenbehoerde erkundigen.
Ich denke es wird sehr schwierig werden,wenn ueberhaupt moeglich.

War selber fast 30 j. in einer Bw RAG- Scharfschuetzen und kenne mich ein weinig mit dem
deutschen waffenrecht aus.
Wollte selbst meine waffen mit nach Thailand nehmen,NO WAY..

__________________
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