Dank solcher Vollhonks werden die anderen Biker immer schön mit gestraft.
Man denke nur an die Streckensperrungen, ständigen Kontrollen bei grösseren Veranstaltungen usw.
Jedoch sind die angedrohten strafen für den "Helden" im Artikel doch Penuts im Vergleich zur Schweiz:
Ein erstes Massnahmenpaket trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Unter anderem werden Raser seit diesem Jahr härter bestraft.
Raserdelikte werden neu mit mindestens 2 Jahren Führerausweisentzug sanktioniert. Wiederholungstäter müssen den Fahrausweis grundsätzlich für immer abgeben.
In Ausnahmefällen ist bei einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten eine Wiedererteilung nach frühestens 10 Jahren möglich.
Weiter droht Rasern neu zwischen 1 und 4 Jahren Gefängnis.
Seit dem 1. Januar 2013 haben die Behörden auch die Möglichkeit, bei groben Verkehrsregelverletzungen (wie beispielsweise Rasen) das Fahrzeug eines Delinquenten einzuziehen und zu verwerten.
Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten nach neuem Recht als Raserdelikte:
30-Zone: Überschreitung um 40 km/h und mehr
Innerorts: Überschreitung um 50 km/h und mehr
Ausserorts: Überschreitung um 60 km/h und mehr
Autobahn: Überschreitung um 80 km/h und mehr
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
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