Kommt aber auch drauf an, welche Garantie. Die ersten zwei Jahre ist eine Werksgarantie, da verhält es sich absolut wie Moos geschrieben hat. Die Jahre drei und vier der Garantie laufen über eine Garantieversicherung. Hier gelten nicht automatisch die rechtlichen Grundlagen wie für eine Werksgarantie. Die Garantieversicherung kann in ihren Bedingungen alle Leistung ausschließen, sobald irgendeine Reparatur etc. nicht in der Vertragswerkstatt gemacht wurde, Leistungssteigerungsmaßnahmen (wie z.B.: Zubehörauspuff) vorgenommen wurde und und und. Sollte aber in den Garantiebedingungen stehen.
Wie ernst man dann das Ganze nimmt, ist eine andere Frage. Im Falle des Falles wird kaum ein Ermittler losgeschickt, um herauszufinden, ob du jemals etwas in einer freien Werkstatt hast machen lassen
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"