zum zitierten Beitrag
Zitat von Odie
Wenn ich die Klappen per Fernbedienung dauerhaft öffne (in diesem Fall illegal) und ich gerate in eine Kontrolle, dann stelle ich das Motorrad ab und mache den Motor aus. Wenn ich dann die Zündung wieder einschalte und den Motor starte, bin ich automatisch wieder legal unterwegs. Das ich vorher per FB unterwegs war, dass kann mir niemand nachweisen.
mfg Odie
Stimmt so nicht. Die Anlage ist nur solange legal, wie sie ohne technischen Modifikationen betrieben wird. Der Einbau einer Sender-/Empfänger-Einheit stellt eine solche Modifikation dar, und damit verliert die Anlage auch ihre Legalität. Dabei ist es völiig egal, in welchem Modus sie sich befindet, wenn man davor die Zündung aus hatte. Mir ist klar, dass das keiner hören will, aber so isses nunmal.
Aber wie bereits mehrfach gesagt wurde: selbst wenn die Anlage zu macht, kann man sie sehr schnell (aber legal!) wieder zum Öffnen bringen (kurz Kupplung ziehen genügt, braucht man nichtmal schalten).
Seid doch froh, dass die Gesetzeslücke (nichts anderes ist es ja) mit der Stand- und Fahrgeräuschmessung überhaupt noch genutzt werden kann. Einfach auf zusätzliche Änderungen verzichten und am besten neben den Klappen auch ein bisserl das Hirn einschalten (inkl. Sensibilisierung für andere Menschen und ein wenig Rücksicht - denn die Dinger kann man durchaus auch mal ZU machen).
Über kurz oder lang wird die Regelung sich sowieso nicht mehr auf diese zwei sehr eng definierten Fahrzustände beziehen, sondern auf Maximalwerte im gesamten Fahrbetrieb. Weitggehend unabhängig von Gang, Drehzahl und Geschwindigkeit. Spätestens dann ist Essig mit den elektronischen Klappenlösungen. Und jeder, der noch so eine hat, freut sich über den Bestandsschutz (so wie meinereiner).
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Eine Garage ohne eine Harley ist doch ein ödes, leeres Loch.