Moin,
Interessant ist, dass sowohl der HD Händler wie auch der TÜV nicht so recht belegen können was eintragungspflichtig ist. Irgendwo muss doch stehen welche Veränderung am Fahrzeug eine Eintragung / Abnahme erfordert.
Im normalen Betrieb und bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist das weniger relevant, wie wird es aber bei einem Unfall.
Da wird es dann richtig heiss, da man ein nicht zugelassenes , geschweige denn laut STVO Fahrzeug bewegt.
Da die Versicherungen teils auf Kleinigkeiten wegen einer möglichen Zahlung im Schadensfall achten, wäre ich relativ vorsichtig mit dieser Aussage.
Ein Freund hat grade erlebt, dass die Versicherung die Zahlung eines Schadens am PKW komplett abgelehnt hat (Heckschaden) wegen nicht zugelassener Heckblinker-Rücklichtkombi (komplett schwarz). Nun bekommt er zusätzlich einen auf den Deckel, da der Gegner auch vor Polizei bzw. bei der Aussage behauptet hat, dass man sein Bremsen nicht sehen konnte usw..
Daher wäre es schon interessant zu wissen, wo genau steht, was eintragungsfrei oder pflichtig ist. Wir sind in Deutschland, also steht das auch irgendwo ...
Und hier hilft der TÜV :
TÜV
Und hier der Gesetzgeber :
STVZO
§ 22 folgende !
Martin
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Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von MartinSporti am 06.01.2010 15:01.