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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » XL 1200N Nightster: blinker-rücklicht kompi.gegen normale tauschen

XL 1200N Nightster: blinker-rücklicht kompi.gegen normale tauschen

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XL 1200N Nightster: blinker-rücklicht kompi.gegen normale tauschen

smith ist offline smith · seit
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Neuer Beitrag 06.01.2010 20:34
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Also ich finde die originalen Rücklichter der Nightster super. Besonders abends. Das tauschen ist aber kein Problem. Es gibt doch so viele Zubehör Kataloge.( cce, w&w, zodiac usw.) Da findest du alles was du dir wünschst.

Avatar (Profilbild) von drhackstock
drhackstock ist offline drhackstock · 251 Posts seit 18.06.2008
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Neuer Beitrag 06.01.2010 21:01
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blinker hab ich schon ich warte nur mehr auf das rücklicht um beides zu montieren , bei meiner frage gehts nur drum ob es schon wer propiert hat weil ja die orgi. mit dioden bestückt sind und ich jetzt welche mit herkömmlichen lampen montieren will, weil wenn die wattzahl der lampen nicht passt spinnt das blinkerrailes, ich weis auch das man es mit wiederständen hinbekommt, aber wenns schon wer getestet hat erspar ich mir die suche nach dem passenten wiederstand.

Tom77 ist offline Tom77 · seit
Tom77 ist offline Tom77
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Neuer Beitrag 06.01.2010 21:05
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als ein Kumpel mir mal hinterhergefahren ist, hat er zu den Dingern nur ein Wort gesagt: "Froschaugen"

smith ist offline smith · seit
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Neuer Beitrag 06.01.2010 21:12
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Die Nightster hat hinten led vorn keine led. Habe bei mir vorn led Blinker montiert. Ohne Probleme. ( kein Zubehör nötig) PS: wusste gar nicht das Froschaugen leuchten. Dachte nur Katzenaugen. großes Grinsen

smith ist offline smith · seit
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Neuer Beitrag 06.01.2010 21:47
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zum zitierten Beitrag Zitat von Saarländer
achso, hier noch den passenden § dazu

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Auszug -

an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.

Das sind die Maße für die StVZO-Zulassung. Nach EG-Zulassung braucht man hinten 180mm, vorn 240mm. Da steht nichts von 100mm. Die Nightster sind doch nach EG zugelassen. Oder korrigiere mich.

hardy.b ist offline hardy.b · seit
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Neuer Beitrag 06.01.2010 21:50
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Zitat von Saarländer
Zitat von The Caveman
Das mit den 100 mm Abstand ist korrekt.
Dies gilt aber von der Mitte des Scheinwerfer soweit ich weiss.

vom rand, ist ja nachzulesen, siehe §54

Das mit den 100mm Abstand zum Scheinwerfer gilt nur, wenn das Fahrzeug nach STVZO zuggelassen ist, mein Fahrzeug ist nach EG-Recht zugelassen. In der EG-Richtlinie ist nicht über den Abstand zum Scheiwerfer verfügt, also nicht relevant!

13. Blinker: (StVZO § 54, 93/92/EWG, ECE-R53)

Nach StVZO ab EZ 1.1.1962 vorgeschrieben, nach EG-Richtlinie vorgeschrieben.

Anzahl:
StVZO / EG-Rili: vier

Breite:
StVZO: zueinander min. 340 mm vorne und 240 mm hinten, 100 mm zum Scheinwerfer
EG-Rili: zueinander min. 240 mm vorne und 180 mm hinten

Höhe:
StVZO / EG-Rili: 350 bis 1.200 mm

Einschaltkontrolle:
StVZO: zulässig
EG-Rili: vorgeschrieben, optisch und/oder akustisch

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smith ist offline smith · seit
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Neuer Beitrag 06.01.2010 22:04
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Ja, so haut's hin. Danke Hardy.

Saarländer ist offline Saarländer · seit
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Neuer Beitrag 06.01.2010 22:33
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frage, die Richtlinie 93/92/EWG hat dann für deine triumpf keine gültigkeit ?

hardy.b ist offline hardy.b · seit
hardy.b ist offline hardy.b
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Neuer Beitrag 07.01.2010 00:04
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zum zitierten Beitrag Zitat von Saarländer
frage, die Richtlinie 93/92/EWG hat dann für deine triumpf keine gültigkeit ?

Hier ist die entsprechende Verordnung:

................. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden: — 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt, — 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt, — 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt, — ? 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.

...lange Rede kurzer Sinn, der Abstand muß je nach Leuchtkraft zwischen 20 und 75mm liegen.
Ich glaube nicht das der TÜV die Lichtstärke/Lumen überhaupt messen kann! Die meisten kennen nicht mal die Verordnung. Übrigens beträgt mein Abstand ca. 70mm!


Hier einmal der gesamte Text:
6.3. Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.1. Anzahl: auf jeder Seite zwei.
6.3.2. Anbauschema: zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn und zwei Fahrtrichtungsanzeiger
hinten.
6.3.3. Anordnung
6.3.3.1. Inder Breite:
6.3.3.1.1. Für die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen gleichzeitig
folgende Vorschriften erfüllt sein:
6.3.3.1.1.1. Der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden Flächen muß
240 mm betragen;
6.3.3.1.1.2. sie müssen sich außerhalb der senkrechten Längsebenen befinden,
die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer
berühren;
6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und
den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß
folgender Mindestabstand eingehalten werden:
— 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt,
— 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
— 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
— ? 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd
beträgt.
6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand
zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen
mindestens 180 mm sein.
1993L0092 — DE — 23.11.1993 — 000.001 — 16
?B
6.3.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über
dem Boden.
6.3.3.3. In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand
zwischen der Querebene, die das äußerste hintere Ende des
Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger
darf nicht größer als 300 mm sein.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: siehe Anlage 2.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach oben
und 15º nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen
darf jedoch auf 5º verringert werden, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger
in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.3.5. Ausrichtung
Die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Einschlagbewegungen
der Lenkvorrichtung mitvollziehen.
6.3.6. Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.
6.3.7. Kombination mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.3.8. Ineinanderbau mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.3.9. Elektrische Schaltung:
Das Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger muß unabhängig von
den anderen Leuchten erfolgen. Alle Fahrtrichtungsanzeiger auf
derselben Fahrzeugseite werden durch dieselbe Betätigungseinrichtung
zum Aufleuchten und zum Erlöschen gebracht.
6.3.10. Funktionskontrolle: wahlfrei.
Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. Arbeitet sie
optisch, so muß sie ein grünes Blinklicht ausstrahlen und aus allen
normalen Fahrhaltungen sichtbar sein; im Falle einer Funktionsstörung
bei einem der Fahrtrichtungsanzeiger muß sie
erlöschen oder ohne zu blinken weiterleuchten oder eine deutliche
Änderung der Blinkfrequenz aufweisen. Arbeitet die Kontrolleinrichtung
akustisch, so muß sie deutlich hörbar sein und im
Störungsfall das gleiche Betriebsverhalten aufweisen wie die
optische Funktionskontrolle.
6.3.11. Sonstige Vorschriften
Während der Messung der nachstehenden Merkmale darf die
Lichtmaschine keine anderen stromverbrauchenden Einrichtungen
als die für das Funktionieren des Motors und der Beleuchtungseinrichtungen
erforderlichen Stromkreise versorgen.
6.3.11.1. Dem Einschalten des Blinksignals muß das Aufleuchten der
Leuchte innerhalb längstens einer Sekunde folgen; dem
Ausschalten muß das Erlöschen der Leuchte nach längstens
eineinhalb Sekunden folgen.
6.3.11.2. Für alle Fahrzeuge, deren Fahrtrichtungsanzeiger mit Gleichstrom
versorgt werden, gilt:
6.3.11.2.1. Die Blinkfrequenz muß 90 ± 30 Perioden pro Minute betragen.
6.3.11.2.2. Die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite des Fahrzeugs
müssen phasengleich in derselben Frequenz blinken.
6.3.11.3. Für Fahrzeuge, deren Fahrtrichtungsanzeiger mit Wechselstrom
versorgt werden, gilt — wenn die Drehzahl des Motors zwischen
50 und 100 % der der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
entsprechenden Drehzahl liegt — folgendes:
6.3.11.3.1. Die Blinkfrequenz muß 90 ± 30 Perioden pro Minute betragen.
6.3.11.3.2. Die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Fahrzeugseite dürfen
gleichzeitig oder abwechselnd blinken. In den in Anlage 1
definierten Zonen dürfen die vorderen Leuchten nicht von hinten
sichtbar sein und die hinteren Leuchten nicht von vorn.
6.3.11.4. Für Fahrzeuge, deren Fahrtrichtungsanzeiger mit Wechselstrom
versorgt werden, gilt — wenn die Drehzahl des Motors zwischen
der vom Hersteller angegebenen Leerlaufdrehzahl und 50 % der
der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechenden Drehzahl
liegt

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von hardy.b am 07.01.2010 00:19.

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Neuer Beitrag 09.01.2010 16:30
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hallo, ich hab mir heute die arbeit gemacht und die blinker mit der rück-bremslicht kompination abgebaut und gegen normale ersetzt , zuerst einmal es funktioniert, man braucht keine wiederstand oder sonstiges . die einzige fummelei ist die kabeln aus den steckern zu bekommen , muss mir jetzt neue stecker holen, ich hoffe die gibts beim harley dealer. bauchschmerzen hatte ich auch als ich in den schönen kotflügel löcher für das rücklicht bohren musste. habe noch einige bilder angehängt, der umbau wird zwar nicht jedem gefallen aber auf ein retrobike gehört meiner meinung nach ein rücklicht.



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zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
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das ist in österreich das kleinste format , mir wäe am liebsten gar keins Freude , ich habs auch mit einem seitlichem probiert , aber das gefällt mir auch nicht.

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sieht schick aus!!!!

Von welcher firma ist denn der Lufideckel???? Der sieht nämlich 1000mal besser aus wie die original "Brotbüchse"

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Schonmal Danke für die Antworten

Gruß Patrick

Lieber "(durch)geschüttelt" als " gerührt"

My Wife ride's a Fat Boy^^

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Neuer Beitrag 10.01.2010 03:25
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wie kann man ein mopped nach eg richtlinien anmelden?

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Neuer Beitrag 10.01.2010 09:46
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Zitat von drhackstock
Zitat von Grocho
Das Rücklicht ist ganz schick, allerdings versaut das Kuchenblech die schöne schmale Linie unglücklich

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das ist in österreich das kleinste format , mir wäe am liebsten gar keins Freude , ich habs auch mit einem seitlichem probiert , aber das gefällt mir auch nicht.

Hmmm, das ist doof
Geht einzeilig bei Euch?

Ansonsten wirklich ganz schick, die Spiegel finde ich nicht so passend zu nem Oldschool umbau würde da persönlich schöne runde Lenkerendenspiegel anbauen...

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