Moin,
frage beim jeweiligen Reifenhersteller oder -importeur nicht nach einer Freigabe, sondern nach dem technischen Datenblatt für die zu verwendende oder verwendete Reifendimensionen.
Das Datenblatt weist dann auch die zulässigen Felgenbreiten für das angefragte Produkt aus.
Wird es Dich sehr überraschen, wenn im Datenblatt für einen 200/55x16“ Reifen eine Felgenmaulweite von mindestens 6“ ausgewiesen wird?!.
Da heutzutage bei Sonderabnahmen alles mit Text und Bild dokumentiert werden muss, wird sich kaum ein amtlich anerkannter Sachverständiger, der für derartige Abnahmen die Befugnis hat, wegen der damit verbundenen Haftung über derartige Datenblattvorgaben hinwegsetzen.
Gruß, silent
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