In Kombi mit einer J&H mag das sein....diese ist ja auch im Prüfbereich offiziell nicht lauter
Daher bewegt man sich hier gesetzestechnisch wieder in einer Grauzone. Bzw. man nutzt die dämliche Formulierung des Prüfbereiches aus.
Bei anderen Anlagen ist es eben nicht so. Denn NEIN, es ist nicht mehr möglich irgendwelche Geräuschgutachten im Zuge einer Einzelabnahme und ggf. Eintragung einer anderen Lautstärke durchführen zu lassen.
Generell gilt, dass - unabhängig von EURO4 - keine Maßnahmen zur Erhöhung der Lautstärke erlaubt sind. Wodurch normalerweise auch das Verbauen einer Klappenanlage generell verboten ist. Scheitert aber an der schwammigen Formulierung. Denn natürlich ist sie lauter und zielt darauf ab, es darf aber nur im definierten Bereich verwertbar gemessen werden. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass sie außerhalb lauter ist