Sind nicht Eintragungspflichtig. Müssen nur das E-Prüfzeichen besitzen. Ob dein Tüvler sich drüber freut oder nicht, dürfte Dich in dem Fall nicht interessieren, wenn die Abstände dabei eingehalten werden, kann er Dich mal...
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Gruß
Achim
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Joachim am 30.03.2012 16:03.