@ madoxx
Wenn du einen orginalen Sitz neu beziehst, ab- oder aufsattelst, die Farbe änderst... gibts kein Problem.
Wenn du dir selber einen bastelst, musst du folgendes beachten:
1. Anzahl der eingetragenen Sitzplätze darf nicht verändert werden.
2. die vorgeschriebenen Masse für die Sitzgröße muss eingehalten werden.
3. Falls ein Kunstoff oder ähnliches, splitterfähiges Material verwendet wird, ist meist ein Splittergutachten notwendig. Auf jeden Fall ist bei Kunststoffen ein Splittergutachten notwendig, wenn der Sitz ein Teil der Aussenverkleidung ist (wie z.B. bei einer Höckersitzbank)
4. dass Teil muss sicher verbaut sein (muss sitzen

)
* Bei den Angaben handelt es sich um die Auskunft des Motorradtüvers der Landhauptstadt München
Meines Wissens darf der Rahmen nicht angebohrt werden.
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