Ich habe mir heute zu meiner eigenen Beruhigung den originalen, seitlichen Halter eintragen lassen - ganz normal beim TÜV.
Bin wohl an einen Sach- !!! Verständigen !!! gekommen, der diese Bezeichnung verdient.
Er hat sich alles genau angeschaut und sagte: "Aus rein technisch-sachlichen Gründen spricht nichts gegen das Teil".
Die Tatsache, dass die Leuchte keine E-Kennzeichnung hat, ist Bestandteil der Eintragung.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Zündstoff am 28.09.2011 18:32.