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Unterschied: TÜV Eintragung - Abnahme zum Betrieb erforderlich

Unterschied: TÜV Eintragung - Abnahme zum Betrieb erforderlich

shovelix ist offline shovelix · 689 Posts seit 06.12.2011
fährt: Bis 2019 Shovelhead 1981 - Bis 2024 Softail Slim 2016 - Aktuell Moto Guzzi V7-700cc aus 1971 - Meine Frau: Triumph Street Twin 2017
shovelix ist offline shovelix
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689 Posts seit 06.12.2011
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Neuer Beitrag 08.01.2012 12:46
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Hallo Milwaukees,

kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen den im Thema genannten Formalitäten beim TÜV erklären ? In Zubehör-Katalogen findet sich bei vielen Teilen der Hinweis "Artikel kommt mit Teilegutachten - TÜV" einerseits und "Abnahme zum Betrieb erforderlich" andererseits.

Ersteres ist mir klar, ich lege nach Einbau/Umbau das Teilegutachten vor, und das ganze wird mir in aller Regel problemlos beim TÜV in die Papiere eingetragen.

Was aber kommt auf mich zu bei "Abnahme zum Betrieb erforderlich" ? Da muss ich doch auch beim TÜV vorfahren und die Umbaumassnahme (im Wege der Einzelabnahme?) absegnen lassen, was dann auch zur Eintragung führt, oder ?

Klar, beim Teil mit TÜV ist der TÜV in aller Regel "verpflichtet", die Eintragung vorzunehmen, beim Abnahmeerfordernis nur, wenn das Teil im speziellen Einzelfall für sicher und ordentlich verbaut angesehen wird. Ist das aber am Ende nicht fast das Gleiche oder besteht der Unterschied womöglich nur in den Eintragungs-Kosten ?

Vielen Dank für Hinweise. Ich bin gerade dabei, einen Lenker auszutauschen, und der neue (dickere) hat nur "Abnahme zum Betrieb erforderlich".

Grüsse
shovelix

George ist offline George · 23357 Posts seit 23.07.2007
aus Wilder Westen
fährt: Langgabler Softail TC96
George ist offline George
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23357 Posts seit 23.07.2007 aus Wilder Westen

fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 08.01.2012 13:43
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Was ich glaube zu wissen:

Der Prüfer "muss" dir erst mal gar nix eintrragen, wenn es aus seiner Sicht nicht zulässig ist. Ich denke da mal an die Welle von Zubehörrahmen in den 90ern, die von den einen eingetragen wurden und später von der Polizei wieder einkassiert wurden.

In der Regel ist es aber so, wie du schreibst - ein Teilegutachten hilft dem Prüfer, die Voraussetzungen für eine Eintragung nachvollziehen zu können. Da musste dann nur den richtigen Prüfer suchen, also einen der sich auch mit dem Kram auskennt.

Generell kann dir ein Prüfer alles eintragen, solange es aus seiner Sicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine Gefährdung bedeutet. Das Ganze nennt sich dann "Einzelabnahme" und wie du vermutest, kann sowas schnell ins Geld gehen, muss es aber nicht. Aber um die 150 Tacken bist du meistens dafür los. Das geht dann nach Stundenlohn und nicht mehr nach der Leistungstabelle.

Beispiel: Ich habe eine Originalfelge verbreitern lassen und ein Teilegutachten dafür bekommen. Allerdings ahe ich dann einen Reifen verbaut, der in diesem Gutachten nicht auftaucht. Mein Prüfer hat mir nach Sichtung der Unterlagen und dem Vergleich der Felgenbreiten für meinen Reifen die Kombination in Einzelabnahme eingetragen. Kostete glaub sowas um die 130,00, hätte aber auch viel teurer werden können, wenn der Prüfer darauf bestanden hätte, eine ausgiebige Probefahrt mit dem Bock zu machen.

In solchen Fällen würde ich immer vorher mit den Leuten sprechen, da kann man schon viel klären!

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von George am 08.01.2012 13:44.

Avatar (Profilbild) von hasilon
hasilon ist online hasilon · 194 Posts seit 19.06.2011
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Avatar (Profilbild) von hasilon
aus Münster

fährt: Street Glide Special
Neuer Beitrag 08.01.2012 16:22
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Hallo Shovelix,
einfach mal beim TÜV anrufen. Die bieten mittlerweile sogar einen Rückrufservice und geben dann Auskunft.

Gruß

__________________
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