Wurde der Neuwagenkäufer bis vor wenigen Jahren noch durch die Garantievorgaben des Herstellers in der Garantiezeit an das herstellereigene Servicenetz gebunden, so änderte sich dieses im Jahr 2002 durch die GVO 1400/2002 der EU. Seitdem ist es den Herstellern nicht mehr erlaubt, Kunden durch diese "Bindungsmaßnahme" an das herstellereigene Servicenetz zu fesseln. Haben Sie noch nie von gehört? Klar, denn kein Hersteller und schon gar kein Händler hat dieses jemals groß publik gemacht. Warum auch, würde dieses doch ggf. zum Abwandern von Kunden zu anderen Werkstätten führen, die nicht zum eigenen Servicenetz gehören. Und wer läßt seine Kunden gerne freiwillig gehen?
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Ab 50 erkennt man die kleinen Buchstaben auf dem Handy nicht mehr so leicht. Vollidioten erkennst du dafür aus weiter Ferne.