zum zitierten Beitrag
Zitat von Bluebrain
Warum wird dann immer geschimpft, dass mit Euro4 die Grenzwerte erneut strenger geworden sind, die ESD nochmal leiser, ... ?
Und klingt ja auch logisch. Für jede Norm werden die Hersteller versuchen, das Maximum raus zu holen.
Daher meine ich, dass eine Euro3 Analage lauter sein muss, als eine Euro4.
Auf das Thema Klappenauspuff stoßt man natürlich immer wieder.
So richtig verstanden habe ich es aber noch nicht.
Warum sollte eine Klappenlange lauter sein dürfen, als eine normale?
Ja, klar, man kann die Klappe natürlich weiter schließen, damit es leider ist.
Aber die Behörden und die Polizei sind doch auch nicht komplett dumm.
Man dröhnt mit offenen Rohren über die Piste und wenn man angehalten und überprüft wird, macht man die Klappe einfach zu, nur um sie gleich danach wieder zu öffnen.
So einfach und erlaubt kann das doch nicht sein.
P.S. Und ja, ich gebe zu, dass mich der Preis abschreckt. Es steht einfach nicht in Relation, fast 1/4 vom Neupreis der Maschine nur für den Auspuff nochmal drauf zu legen.
Und es gibt ja noch einen Haufen anderer Sachen, die man noch verändern möchte.
Naja, ich kann dir nur sagen wie es ist. Hab sowohl die Miller Euro3 als auch die Miller Euro4 gehört :-)
Der Unterschied ist nur im Klangbild wahrzunehmen (subjektiv für mich). Wies es subjektiv für dich ist, kannst nur du beurteilen.
Eine Anlage ist legal, wenn sie in den vorgeschriebenen Prüfbereichen (z.B. halbe Nenndrehzahl im Stand und konstante fahrt bei 50 kmh) die DB Werte die im Schein stehen nicht überschreitet.
Daher ist eine Slipon Anlage kaum bis gar nicht lauter als die originale Anlage, sondern nur in der Tonlage anders. Kann ja nicht anders sein, weil die DB Werte eingehalten werden müssen.
Klappenanlagen für Euro 4 Modelle funktionieren wie folgt:
Außerhalb der Prüfbereiche: Klappe ist offen - vom Sound her kannst du dir das so vorstellen wie fahren ohne DB Killer. also wirklich ziemlich laut.
Innerhalb des Prüfbereichs: Software erkennt das, schließt automatisch die Klappe. Die Anlage ist dann so leise, dass sie die DB Werte einhält.
Verlässt du den Prüfbereich wieder durch Beschleunigen oder Bremsen, öffnet die Klappe wieder.
Du hast damit Recht wenn du sagst, dass die Anlage mit offenen Klappen hoffnungslos zu laut ist. Allerdings ist sie es in den relevanten Prüfbereichen eben nicht - ergo es kann dir keiner was. Weder Polizei, noch TÜV oder sonst wer.
Und das muss es dir eben Wert sein :-) Du bist dann halt legal saumäßig laut unterwegs. Kannst aber via Schalter auch leise, oder halblaut fahren. Ganz wie es dir beliebt.
Ich würde es immer wieder tun und kann den Kauf einer Slipon Anlage für mich nur als Fehler einräumen.
Edit: wurde ja in der Zwischenzeit alles schon beantwortet xD