zum zitierten Beitrag
Zitat von RM_48
Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären
Sie sind laut Verkehrsblatt nicht legal ...
Siehe Verkehrsblatt 5/2018 Seite letzter Absatz:
"Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs
unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."
-->> Eventuelle Einstellungen/Fahrmodi = offene Klappen
In verständliches Deutsch übersetzt heißt das: Ist die Auspuffanlage lauter als die Serienanlage ist das ein Verstoß gegen
" Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt"
Daraus folgt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Geräuschgrenzen nicht eingehalten werden. Also jetzt aktuell und nicht erst in ein paar Jahren ...
Mein Hinweis auf 2020/2021 sollte nur heißen das ab 1.1.2020 neu zu homologierende Anlagen die Grenzwerte einhalten müssen, ab 2021 dann die Erstzulassungen (mit Ersatzschalldämpfern)
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.