Ich muss hier mal sagen dass euch dieser ganze Beitrag nicht im Geringsten hilft den "worst case" zu verhindern.
Ok, es gibt ab heute keine Punkte mehr beim unzulässigen Auspuff - wenn das das Essentielle sein soll, dann gut.
Aber es geht doch um etwas ganz Anderes.
Sicherstellung, Beschlagnahme, Untersagung der Weiterfahrt und Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis durch Vorführung z.B. beim TÜV, und da hat sich gar nichts geändert, die Vorschriften der StPO sind über §46 OWIG weiterhin anzuwenden.
Nach §§ 94 ff. StPO bzw. § 46 OWiG i. V. m. §§ 94 ff. StPO sind Fahrzeuge, die als Beweismittel für die Untersuchung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
----und da steht eben immer noch Bußgeldverfahren------
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
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