Zitat von SEARAY
Ich denke es wird nur 1 Punkt und 50 Euro Knolle, nach dem neuen EU Gesetz muß für höhere Bußgelder der Aspekt von Gefahr im Spiel sein egal ob für andere Verkehrsteilnehmer oder für den Fahrer. Der Auspuff stellt keine Gefahr dar. So sieht das zumindest in NRW aus. Also wenn es so kommt ist es doch erträglich
Das ist nur teilweise richtig :
Fahrzeuge dürfen im öVR nur in Betrieb genommen werden, wenn sie für diesen zugelassen sind (§ 3(1) Satz 1 FZV)
Voraussetzung der Zulassung ist u.a., daß es sich bei dem Fahrzeug um einen genehmigten Typ handelt oder es eine Einzelgenehmigung hat. Die Erteilung der BE ist nicht mehr Bestandteil der Zulassung, sie ist Voraussetzung der Zulassung (siehe amtliche Begründung zu § 3 FZV, VkBl. 2006, 603).
Die BE muss also vorhanden sein, damit das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann.
Gemäß § 19(2) StVZO (der ja bekannterweise nicht gestrichen wurde) bleibt die BE grundsätzlich bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wirksam, sie erlischt jedoch vorzeitig, wenn Änderungen vorgenommen wurden, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wurde, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist oder durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (was ja bei einer Brülltüte unstrittig der Fall ist).
Nach einer solchen Änderung handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um einen genehmigten Typ, es muss eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erfolgen, die bestehende Betriebserlaubnis erlischt.
Die Betriebserlaubnis ist jedoch Bedingung für die Zulassung des Fahrzeugs. Verwaltungsrechtlich handelt es sich hierbei um eine sogenannte auflösende Bedingung i.S.d. § 36(2) Nr. 2 VwVfG mit der Folge, daß beim Eintritt der auflösenden Bedingung (also dem Erlöschen der BE) die Grundlage für die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs entfällt. Das hat zur Folge, daß das Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb gesetz wurde. Somit liegt eine OWi nach § 3(1) FZV i.v.m. § 48 Nr. 1a FZV vor. Im Klartext
Wi und 50 Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühr
Es geht aber auch (noch) anders : Wenn ich gleich vor Ort zugebe, das der Auspuff (usw) nicht original oder manipuliert ist, ist die Sache gegessen. Der Grüne braucht nun nicht mehr Beweise sichern, sprich den Bock einziehen - wozu ? und kann eine OWI schreiben das man ein nicht richtig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen hat. Das kostet zumindest keine Punkte und ein niederiges Bußgeld.
Dieses mit "Gefahr für Andere " ist Quatsch
Gruß, Micha
__________________
Only Kicker seperates the man from the boys