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Beschlagnahme von Motorrädern

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Beschlagnahme von Motorrädern

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 08.10.2008 17:31
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Das verstehst falsch,der Aufriß dient der Statistik des jeweiligen Bundeslandes.Am Ende des Jahres steht dann fest,welches Bundesland vorne liegt fröhlich

ShortyZK6 ist offline ShortyZK6 · 546 Posts seit 10.07.2008
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Neuer Beitrag 08.10.2008 19:52
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§ 49 Abs. 2 (Geräuschpegel und Schalldämpferanlage von Kraftfahrzeugen) ist anzuwenden

1. ab dem 1. Januar 1993 hinsichtlich der Richtlinie 89/491/EWG der Kommission vom 17. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 238 S. 43) ,

2. a) ab dem 1. April 1993 für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis,
b) ab dem 1. April 1994 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge

hinsichtlich der Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) ,

3. ab dem 1. Oktober 1996 (für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis und für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge) hinsichtlich der Richtlinie 92/97/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/157/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 371 S. 1) oder der Richtlinie 96/20/EG der Kommission vom 27. März 1996 zur Anpassung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates (über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen) an den technischen Fortschritt (ABl. EG Nr. L 92 S. 23),

4. ab dem 1. Januar 1997 für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis hinsichtlich der Richtlinie 96/20/EG der Kommission vom 27. März 1996 (ABl. EG Nr. L 92 S. 23),

5. ab dem 1. Oktober 2000 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis hinsichtlich der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 226 S. 1).

Im übrigen bleiben für Fahrzeuge, die nicht unter diese Richtlinien fallen, § 49 Abs. 2 einschließlich der Übergangsbestimmungen in § 72 Abs. 2 in der vor dem 1. November 1993 geltenden Fassung anwendbar. Für Leichtkrafträder, die vor dem 1. November 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleiben § 49 Abs. 2 und Anlage XX einschließlich der Übergangsbestimmungen in § 72 Abs. 2 in der vor dem 1. November 1994 geltenden Fassung anwendbar
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn manche Tüv Prüfer Ihre eigenen Vorschriften kennen würden,würden sie §72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) kennen.http://www.stvzo.de/stvzo/C2.htm#72
Das ist aber kein Freibrief für Krawalltüten,es geht nur um die Möglichkeit Schalldämpfer auch ohne Kennzeichnung Einzutragen-sofern der zulässige Geräuschpegel eingehalten wird-bis Zulassung 1993

Grüsse Shorty

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Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.

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Klaus Leim ist offline Klaus Leim · 127 Posts seit 20.07.2006
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Neuer Beitrag 27.10.2008 19:22
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komme gerade das erste mal in diesen Thread.
Ein Freund von mir hatte auch mal eine Beschlagnahme.Ich glaube es war auch der Auspuff.Genau weiss ich es aber nicht mehr.Auf jeden Fall ist er vor Gericht gezogen und hat dann nach 6 Wochen Recht bekommen Die Beschlagnahme war nicht gerechtfertigt.Als er sein Moped von der Verwahrungstelle abholen wollte,musste er feststellen das alle Felgen und Speichen total verrostet waren.Die Wachunde waren offenbar recht angetan davon,dass sie mal gegen eine Harley pissen konnten.Das Land Hessen musste darauf 3.500.- DM fuer die Beseitigung zahlen.Wer mal nachrechnet wird feststellen,dass noch Geld fuer ein paar Tassen Starbukkaffee uebrig waren.

Gruesse aus dem Sueden
Klaus Leim

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Klaus Leim am 30.10.2008 10:21.

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gero ist offline gero · 648 Posts seit 28.10.2008
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Neuer Beitrag 29.10.2008 00:23
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Hallo,

geiles Thema, ist ja echt krass was da so bei euch abgeht, aber für mich auch brandheiß, da ich mit originalen (lauten) Sreaming-Eagle-Töpfen rumfahre und als ewiger Kilometerfresser im Außendienst mit rund 100.000 km im Jahr mit meiner A6-3.0 TDi-Quattro-Dienstkutsche mit derzeitiger Lotto-Superzahl 12 bei der Flensburger Lotterie ständig mit zusätzlichen Punkten bedroht bin, dabei aber seit 18 Jahren komplett unfallfrei unterwegs, aber laut Verkehrsrichterin am Leipziger Gericht nur notorischer Raser und damit knapp immer am längeren FS-Entzug vorbei und jetzt noch die laute Harley...Schei...!
Könnte man nicht von euch ein paar Links bekommen, was überhaupt erlaubt ist z.Bsp. bezüglich Beschlagnahme des Bike's oder wie die Geräuschmessung lt. DIN sowieso abzulaufen hat oder wegen Ablauf der Kontrolle, ich würde nämlich z.Bsp. niemals so eine grüne Oberpfei..sich auf mein Bike setzen lassen oder so (da könnte ja was abfärben... großes Grinsen )wäre vielleicht ganz hilfreich wenn man die entsprechenden Gesetzestexte und Anweisungen für entsrechende Kontrollen auch mal in Papierform mitführt, sonst bin ich mit meinem Dickschiff eher konserativ unterwegs,
aber was machen wenn man z.Bsp. bei einer längeren Ausfahrt in ein anderes Bundesland in solche Kontrolle kommt, bei uns in der Firma hat man sich wegen des Problems der der Handhabung der roten Kennzeichen z.Bsp. einen Kopf gemacht (wir haben insgesamt 30 Sätze) und eine Art Dienstanweisung als Handbuch erstellt, was man darf und nicht darf im Umgang mit den roten Nummern und entsprechende Kopien von Gesetzestexten und so weiter beigefügt, weil es immer wieder vorkam, das irgendwelche Landeier von Dorfsheriffs oder auch Autobahnpolizei oder BAG-Leute unseren LKW-Überführern zu schaffen machten,
seitdem ist die Zahl der Anzeigen und Strafmandate drastisch zurückgegangen, weil die Leute auch scheinbar merkten, das sie nicht einfach so alles machen und verlangen konnten, wie es Ihnen passte bzw. weil sie schlecht gelaunt waren, weil sie vielleicht abends vorher bei Ihrer Alten nicht ran durften.
Gott sei Dank hat das hier bei uns in der Gegend noch gar keine Vorkommnisse gegeben und Krad-Polizei habe ich hier nur bisher bei Promi-Besuchen oder bei größeren Ausfahrten, wie letztens bei den Red Devils in Leipzig, wo ich mit war, gesehen, aber da haben die auch nur geblockt und nichts kontrolliert (...oder haben sich nicht getraut, vielleicht wegen der "pösen Puben" ? großes Grinsen )
Ich bin jedenfalls immer für die Flucht nach vorn, hat schon Napoleon gesagt "Angriff ist die beste Verteidigung" (...oder war es jemand anders verwirrt )

Grüße

Dirk

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Früher haben wir uns immer geschämt, hat aber nichts gebracht, deshalb haben wir damit aufgehört ... cool

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Neuer Beitrag 29.10.2008 08:19
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Das ganze Problem ist das die Cops noch nichtmal selber wissen was sie Richtig dürfen oder nicht... Less doch mal im Cop Forum was da wenn einer eine Frage stellt in die Richtung an Unterschiedlichen Antworten kommt von den Cops.
Ich bin der Meinung Bestrafung muss ja sein immerhin ist es ja Eigentlich verboten sonst müssten wir ja alles Illegale erlauben oder besser unbestraft lassen. Aber das mit Beschlagnahme geht in meinen Augen zu weit wo ist das Problem wenn ich angehalten werde und werde zu Laut gemessen dann gebe ich zu Ok ich hab rummanipuliert oder das isn Screaming Eagle ohne E-Nr. . So kassier ich meine 3 Punkte und meinetwegen 75 € der Tag ist dann gelaufen noch ne Mängelkarte dazu und fertig. Warum noch mehr Aufwand ?

Gruss Joerg

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Neuer Beitrag 29.10.2008 09:05
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@ Gero,

wenn Du an so einem Irren von der Popelei geräts, nützen dir deine Gesetzes Texte recht wenig Zunge raus
Denn Die werden dann meist noch agressiver in Ihrem Tun und handeln geschockt
Sie das doch mal so, wenn dir ein aussenstehender vorschreiben will, wie DU deine Arbeit zu machen hast fröhlich fröhlich
Am besten wenn, machen lassen mit allen Fehlern, damit Du hinter bessere Erfolgschancen hast durch deinen Anwalt rotes Gesicht

Wichtig Augenzwinkern
Das Schnittlauch kann eine Sicherstellung machen, die benötigt aber DEIN Einverständnis Augen rollen
Wenn Du aber nicht damit einverstanden bist, unglücklich dann bleibt Ihm nur noch die Beschlagnahme böse
Solch eine Beschlagnahme bedarf aber ein Richtererlichen Verfügung. Zunge raus
Und solange die Popelei einen Richter benötigt, der sich mit den Gesetzen auch auskennt, hast Du noch eine Chance Augen rollen

Gruss Prof. Dr. Zonk

PS: Um weiter Diskussionen zu vermeiden, ICH spreche aus eigenen Erfahrungen rotes Gesicht

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Neuer Beitrag 29.10.2008 09:17
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@gero

Ich stimme da dr. Zonk ebenfalls aus eigener Erfahrung voll zu. Laß sie machen, bei der Vielzahl von zu befolgenden Vorschriften und Gesetzen machen sie IRGENDEINEN Fehler, den ein guter Anwalt nutzen kann.

Wichtig wäre allerdings, zu Protokoll zu geben, daß Du gegen das Vorgehen FORMAL Einspruch erhebst und Dir das auch protokolliert geben läßt. Auch wenn Sie nachfragenm gegen was Du Einspruch erhebst, reicht die pauschale Aussage "gegen das Vorgehen" und öffnet dem Anwalt viele Schlachtfelder

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Neuer Beitrag 29.10.2008 13:46
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... beschlagnahme NUR wg. etwas lauterer rohre (... sprech nicht von verlängerten krümmern fröhlich ) - nicht wirklich oder verwirrt verwirrt verwirrt


... schon mal wer erlebt verwirrt


denke mal; da muss schon noch mehr dazukommen verwirrt rotes Gesicht

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von dragger am 29.10.2008 13:54.

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Neuer Beitrag 29.10.2008 13:54
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kann man eigentlich dem Polizisten sagen das er mein bike nicht anfassen darf ohne anfass genehmigung?

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Neuer Beitrag 29.10.2008 14:46
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zum zitierten Beitrag Zitat von GhostRider
kann man eigentlich dem Polizisten sagen das er mein bike nicht anfassen darf ohne anfass genehmigung?

...hm, warum nicht verwirrt ...er würde sein dienstfahrzeug sicher auch nicht zur verfügung stellen. obwohl du dieses durch deine steuerzahlungen finanzierst Augen rollen

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Neuer Beitrag 29.10.2008 15:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von GhostRider
kann man eigentlich dem Polizisten sagen das er mein bike nicht anfassen darf ohne anfass genehmigung?

Der war echt Gut
Aber da datt gibbet nicht

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Neuer Beitrag 29.10.2008 15:59
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ist mein voller ernst - ich droh dem mit anwalt, wenn der mit seiner durchgefurtzten lederhose meinen bock besteigen will..bzw da wird ne Nutzungsgebühr fällig, alta großes Grinsen

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Neuer Beitrag 29.10.2008 16:07
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NIX für unguad:

... derf i a nochmoi auf mei frage von vorher (siehe oben 13.46) zrückkemma fröhlich fröhlich fröhlich

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Neuer Beitrag 29.10.2008 16:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von dragger
... beschlagnahme NUR wg. etwas lauterer rohre (... sprech nicht von verlängerten krümmern fröhlich ) - nicht wirklich oder verwirrt verwirrt verwirrt


... schon mal wer erlebt verwirrt


denke mal; da muss schon noch mehr dazukommen verwirrt rotes Gesicht

Klar schon erlebt Baby Baby Baby
Habe auch gesagt
Hatt aber keinen interessiert
Der Auspuff hatte E - Kennzeichen, habe auch angeboten nur die Anlage abzubauen
Trotzdem keine Chance dieser kleine Wixxxer von der Popelei bestand auf ein Beschlagnahme, Er habe den Verdacht, die ist zu Laut
Habe Sie nach 10 Tage endlich wieder bekommen und musste dem Staatsanwalt unterschreiben das ich keine Ansprüche an Vatern Staat stelle.
Die Arsch wollte das ganze als Urkundenfälschung deklarieren
Da fällt einem echt der Kitt aus der Brille, wenn man so behandelt wird
Das ganze ist jetzt schon 6Jahre her.

Gruss Prof. Dr. Zonk großes Grinsen

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zum zitierten Beitrag Zitat von dragger
NIX für unguad:

... derf i a nochmoi auf mei frage von vorher (siehe oben 13.46) zrückkemma fröhlich fröhlich fröhlich

Sag mal wo lebst Du denn


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