moin,
ganz recht das stimmt so nicht ganz, bei euch beiden
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Jo hat schon damit recht das HD nach den Jahren 1 + 2 raus ist aus der Sache, denn ab Jahr 3 gelten allein die VS Bedingungen der CG.
Und in deren VS Bedingungen sind zB Fehler die auf herstellerseitige Konstruktions- oder Serienfehler zurückzuführen sind ein Ausschlussgrund.
Wie FaTappi schreibt, ja mit der Garantieversicherung CG kann ein Mangel bei jedem offiziellen HD Händler/Werkstatt reklamiert werden.
Und hier kommt jetzt der "Garantieverkaufende Händler" ins Spiel, da Versicherungen eine "Handelsware" sind, liegt die nämlich in dessen "Pool" somit läuft die Abwicklung über ihn.
Die Händler kaufen diese GV auch zu unterschiedlichen Konditionen bei der CG ein, deshalb kosten die GV auch von Händler zu Händler anders. Der betreuende Händler kann den Bock aber in seinen Pool holen/übernehmen.
Sie sind der Kunde der CG nicht der Harleybesitzer, der ist "nur" der Leistungsempfänger, merkt man schön wenn man mal einen Garantiefall an einem Gerbrauchtbike mit CG GV hat und der jetzt betreuende Händler (zB in NRW) nicht der ursprünglich die CG GV verkaufende Händler (zB in MeckPom) ist.
Und wie oben schon geschrieben steht und fällt die "Garantieanerkennung" mit dem richtigen "Handlig" durch den abwickelnden Händler.
Und wenn der nur der "tuende" daran ist, weil er am Verkauf nichts verdient hat ist bei einigen der "Elan" sehr eingeschränkt.
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...