zum zitierten Beitrag
Zitat von Grenadier
Nöö, für das Bußgeld nicht, im Gegenteil, mit Vorsatz ist erheblich teurer......
Vielleicht liest Du erst mal ....
Ein Ticket gibt es nur, wenn
a) der ESD nicht zugelassen ist und/oder
b) das zulässige Standgeräusch überschritten ist und/oder
c) das zulässige Fahrgeräusch überschritten ist
wobei c) nur geprüft (bzw. die Prüfung angeordnet) wird, wenn b) der Fall ist, weil c) wesentlich aufwendiger ist. Such Dir mal im Netz die Materialien zur Standgeräuschmessung, das wird Dich erleuchten. Das Standgeräusch wurde nur deswegen "eingeführt", um der Polizei ad hoc die Möglichkeit zu geben, mit vergleichsweise geringen Aufwand bei "verdächtig" erscheinenden Moppeds gerichsfest zu überprüfen, ob eine aufwendige und teure Fahrgeräuschprüfung (bei allen modernen Moppeds um die 80 dB) angeordnet werden darf. Außerdem wird Dir dann klar, daß es nicht auf eine Veränderung des ESD ankommt sondern nur auf die Einhaltung der Grenzwerte.
Allerdings hat derjenige, der nachweislich selber gronkt _und_ dabei das zulässige Standgeräusch überschreitet, die A*-Karte gezogen - ist dann aber auch wirklich selbst schuld.
Jenseits dieser rechtlichen Aspekte und einer generellen "Harleys dürfen laut sein"-Einstellung ist aber natürlich klar, daß derjenige, der mit einem augenscheinlich nicht veränderten und mit E-Zeichen versehenen aber etwas zu lauten ESD, gar als Zweit- oder Dritthalter, in eine Kontrolle gerät, eher mit Nachsich/Milde rechnen darf als derjenige, der als Erstkäufer einen augenscheinlich veränderten ESD spazierenfährt.