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Muss Umfaller angegeben werden?

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Muss Umfaller angegeben werden?

Avatar (Profilbild) von blackbike22
blackbike22 ist offline blackbike22 · 1565 Posts seit 04.02.2012
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fährt: FLTRXS
Neuer Beitrag 10.05.2015 13:01
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du musst ihn angeben, wenn du danach gefragt wirst, egal wie hoch oder gravierend die Schäden waren. Wird ein Umfaller auf Nachfrage und im Vertrag verneint, ist das argliste Täuschung, wenn es doch einen gab. Das führt zur Möglichkeit der Wandlung und Schadensersatz.

Schwierig wird es ggf. bei mehreren Vorbesitzern, dann musst du nachweisen, dass der Umfaller deinem direkten Vorbesitzer / i.d.R. dann dem Verkäufer, passiert ist. Das ist schwer, es besteht nur die Chance, wenn es über einen offiziellen Dealer abgewickelt wurde.

Bist du selbst der Verkäufer, würde ich einen Umfaller und Unfälle immer auch ungefragt angeben, mit genauen Angaben zu den Schäden. Da Umfaller i.d.R. keine Rahmenschäden nach sich ziehen, besteht dann auch kaum ein Grund, den VK zu senken, nur weil z.B. ein neuer Hebel, Auspuff oder Seitenteil o.ä. erneuert wurde.

__________________
gruss blackbike22

..alles wird gut

Börnie ist offline Börnie · 2089 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
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2089 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Neuer Beitrag 10.05.2015 13:25
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Zitat von blackbike22
du musst ihn angeben, wenn du danach gefragt wirst, egal wie hoch oder gravierend die Schäden waren. .....

Auch ohne Nachfrage.

Verschweigen = falsche Angabe.

Eine Angabe im Vertrag "... Schäden nicht bekannt..." reichen im Normalfall aus, wenn keine
Arglist dahinter steht, man also nichts von einer Beschädigung, besser gesagt"einem Mangel" weiß.

Hebel verkratzt, Blinker kaputt ..... ordnungsgemäß repariert/erneuert -> kein Mangel


Schöne Grüsse, Börnie


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