du musst ihn angeben, wenn du danach gefragt wirst, egal wie hoch oder gravierend die Schäden waren. Wird ein Umfaller auf Nachfrage und im Vertrag verneint, ist das argliste Täuschung, wenn es doch einen gab. Das führt zur Möglichkeit der Wandlung und Schadensersatz.
Schwierig wird es ggf. bei mehreren Vorbesitzern, dann musst du nachweisen, dass der Umfaller deinem direkten Vorbesitzer / i.d.R. dann dem Verkäufer, passiert ist. Das ist schwer, es besteht nur die Chance, wenn es über einen offiziellen Dealer abgewickelt wurde.
Bist du selbst der Verkäufer, würde ich einen Umfaller und Unfälle immer auch ungefragt angeben, mit genauen Angaben zu den Schäden. Da Umfaller i.d.R. keine Rahmenschäden nach sich ziehen, besteht dann auch kaum ein Grund, den VK zu senken, nur weil z.B. ein neuer Hebel, Auspuff oder Seitenteil o.ä. erneuert wurde.
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gruss blackbike22
..alles wird gut