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Eine Motorrad-Tour im Pulk und ihre haftungsrechtlichen Folgen

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Eine Motorrad-Tour im Pulk und ihre haftungsrechtlichen Folgen

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Paps Bullet ist offline Paps Bullet · 338 Posts seit 11.05.2014
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fährt: Heritage 2013 mit J&H + Stage1
Paps Bullet ist offline Paps Bullet
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Neuer Beitrag 16.09.2015 15:27
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Ich denke, die meisten von uns fahren auch mal in einer Gruppe. Wie es jedoch mit Haftung und Schadenersatz aussieht, wenn es dabei zu einem Unfall kommt, wissen die Wenigsten. Das wurde aktuell, in 2ter Instanz, vom Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

KURZFORM: Kommt es bei geringem Sicherheitsabstand der Gruppe zum Unfall, gibt es keinen Schadenersatz von den anderen Gruppenmitgliedern (sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss)

Wen das interessiert : Weiterlesen
Alle anderen: hier aufhören zu lesen

Hier der Link sowie nachfolgend der Text eines Artikels aus dem Vesicherungs-Journal von Wolfgang A. Leidigkeit

http://www.versicherungsjournal.de/markt...etter&vk=123442


16.9.2015 – Fahren Motorradfahrer ohne Einhaltung des üblichen Sicherheitsabstandes als Gruppe einvernehmlich auf einer Landstraße, so ist im Fall eines Unfalls von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen. Das hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Urteil vom 18. August 2015 entschieden (22 U 39/14).
Der Kläger hatte sich zusammen mit drei Freunden zu einem Motorradausflug verabredet. Man fuhr als Gruppe in wechselnder Reihenfolge auf einer Landstraße, ohne dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Ungeklärte Situation

Als der Erste der Gruppe in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte, kam auch der hinter ihm fahrende Kläger zu Fall. Der unmittelbar hinter ihm befindliche Beklagte konnte ebenfalls keinen Sturz verhindern und rutschte in das Kraftrad des Klägers. Nur dem Letzten der Gruppe gelang es um Haaresbreite, zwischen den rutschenden und liegenden Motorrädern hindurchzufahren, ohne selbst zu Schaden zu kommen.

Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Sein Motorrad erlitt einen Totalschaden. Dafür machte er in erster Linie den hinter ihm fahrenden Beklagten verantwortlich. Denn dieser sei wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands auf das Heck seines Motorrads aufgeprallt.

Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Landgericht Darmstadt kam nach Befragung eines Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen sei, dass der Beklagte tatsächlich gegen das Motorrad des Klägers gestoßen sei und diesen zu Fall gebracht habe.

Es könne nämlich ebenso gut sein, dass die Beschädigungen an dem Bike durch eine Kollision während einer Rutschphase mit den Fahrbahnbegrenzungen verursacht wurden. Das Gericht wies daher die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen des Klägers als unbegründet zurück.

Stillschweigender Haftungsverzicht

Damit wollte sich der Kläger jedoch nicht abfinden. Er legte daher Berufung beim Frankfurter Oberlandesgericht ein. Dort erlitt er ebenfalls eine Niederlage.

Nach Ansicht der Frankfurter Richter ist es unerheblich, ob der Beklagte tatsächlich in das Heck des klägerischen Motorrads gefahren ist. Denn aufgrund der Gesamtsituation sei von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsverzicht auszugehen, der sowohl eine Gefährdungshaftung, als auch eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschließe.

Das Gericht zeigte sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Beteiligten des Motorradausflugs den erforderlichen Sicherheitsabstand einvernehmlich nicht eingehalten hatten.

Denn bei einer Geschwindigkeit von zum Unfallzeitpunkt 60 km/h hätte der Anhalteweg bei bester Bremssituation 29 Meter betragen. Der Abstand der Motorräder untereinander betrug nach der Aussage eines Zeugen jedoch allenfalls fünf Meter.

Bewusste gemeinsame Regelverletzung

Das betraf nach den Feststellungen des Sachverständigen auch den Kläger, der nach Aussage des Gutachters unmöglich dazu in der Lage gewesen sein kann, sein Motorrad rechtzeitig vollständig hinter seinem vor ihm mit dem Auto kollidierenden Freund abzubremsen.

„Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann“, so das Gericht.

Angesichts dieser Umstände gingen die Richter davon aus, dass alle an der Gruppe beteiligten Motorradfahrer einvernehmlich und bewusst ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Fahrgefühl zu erreichen mit dem Ergebnis, dass jeden der Gruppe das gleiche Schicksal hätte ereilen können wie den Kläger.

Es ist folglich von einer stillschweigende Vereinbarung der Beteiligten hinsichtlich einer gemeinsamen Regelverletzung, nämlich die Nichteinhaltung des in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes, auszugehen. Daher sind gegenseitige Haftungsansprüche auszuschließen mit der Folge, dass der Kläger leer ausgeht. Das Gericht sah keine Veranlassung, eine Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

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Greetz
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Oft reicht es schon, wenn es Spaß macht. großes Grinsen

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Hobbes ist offline Hobbes · 781 Posts seit 14.05.2007
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fährt: 2010 VRSCAWA etwas umgebaut 8)
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781 Posts seit 14.05.2007
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aus Bern

fährt: 2010 VRSCAWA etwas umgebaut 8)
Neuer Beitrag 16.09.2015 15:52
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interessant.
da bleibt zu hoffen, dass zumindest die eigenen Versicherungen greifen und nicht auch noch wegen Fahrlässigkeit und bewusstem Risikoinkaufnehmen einen Regress machen.

Ob das wohl bei uns in der Schweiz auch so gehandhabt wird?

__________________
Der Weg ist das Ziel.
Hmmm... somit kommt Dir das Ziel irgendwann in den Weg. Augenzwinkern

blackwilli ist offline blackwilli · seit
blackwilli ist offline blackwilli
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Neuer Beitrag 16.09.2015 17:50
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An dem Urteil ist nichts neu. Wer noch nie seine Versicherungsbedingungen durchgelesen hat, sollte dies in dem Zusammenhang auch mal tun. Denn dort sind Ansprüche aus Schäden bei Kolonnenfahrten und Paraden auch exklusiv ausgeschlossen. Zum Beispiel wie Paraden bei Harleytreffen.

nightrider63 ist offline nightrider63 · seit
nightrider63 ist offline nightrider63
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Neuer Beitrag 17.09.2015 08:37
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Wenn in unserer Gruppe eine " Kolonnenfahrt" stattfindet, wird sehr wohl der Sicherheitsbstand eingehalten. Auch hat dort jeder seinen festen Platz innerhalb der Gruppe und wechselt nicht ständig hin und her (was soll das auch...).

Emteka ist offline Emteka · 664 Posts seit 17.09.2014
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fährt: RGS 2017, M8 & Kess...
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664 Posts seit 17.09.2014 aus Rhein-Main

fährt: RGS 2017, M8 & Kess...
Neuer Beitrag 17.09.2015 09:02
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Neben der Juristerei sollte man auch seine Kumpels genau kennen... - wenn ich mir vorstelle mit meinen Leuten sich gemeinschaftlich auf die Schnauze zu legen, dann wäre sich gegenseitig bis zum OLG zu verklagen sicher das allerletzte Mittel um die "Wiederaufbaukasse" zu füllen... geschockt geschockt geschockt

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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...    großes Grinsen

frankman ist offline frankman · 212 Posts seit 24.07.2015
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fährt: Breakout, Blackline und Road Glide
Neuer Beitrag 17.09.2015 09:42
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Ist jetzt jede gemeischaftliche Ausfahrt eine Kolonenfahrt bei der mann stillschweigend vom Haftungsverzicht ausgeht ?

Abgesehen davon das ich nur mit Fahrern unterwegs bin die auch klare Bilder sehen.
Trotzdem sollte im worst case natürlich eine Versicherung greifen.

Also Paps keine Ausfahrt am 26.09 ? Sind wir 4 dann ne Kolone oder sogar schon ne Parade cool

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FastGlider ist offline FastGlider · 2260 Posts seit 05.03.2012
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Avatar (Profilbild) von FastGlider

fährt: Pan America
Neuer Beitrag 17.09.2015 10:23
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Richtig lesen!

Es geht nicht um Kolonnenfahrt an sich, sondern um den gemeinschaftlich "stillschweigend verabredeten" zu geringen Abstand...

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...

frankman ist offline frankman · 212 Posts seit 24.07.2015
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212 Posts seit 24.07.2015 aus Berlin Schildow

fährt: Breakout, Blackline und Road Glide
Neuer Beitrag 17.09.2015 10:31
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"stillschweigend verabredet" , Klasse

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paffi ist offline paffi · 3113 Posts seit 30.08.2013
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3113 Posts seit 30.08.2013 aus Voreifel

fährt: mit Genuss!
Neuer Beitrag 17.09.2015 10:57
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Zitat von Emteka
.. - wenn ich mir vorstelle mit meinen Leuten sich gemeinschaftlich auf die Schnauze zu legen, dann wäre sich gegenseitig bis zum OLG zu verklagen sicher das allerletzte Mittel um die "Wiederaufbaukasse" zu füllen... geschockt geschockt geschockt

Du "verklagst" ja deinen Kumpel, damit seine Versicherung bezahlt! Ich hätte in so einem Fall kein Problem damit, von meinem Kumpel verklagt zu werden, falls meine Versicherung nicht zahlt. Das muss man nicht als persönlichen Affront sehen!!


Insgesamt ein sehr interessanter Sachverhalt! Grundsätzlich sollten vor JEDER gemeinsamen Tour kurz die Regeln des Kolonnenfahrens erörtet werden, um ein Unfallrisiko zu minimieren.

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Gruß vom paffi

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SAVE THE CHOPPERS !!!

bestes-ht ist offline bestes-ht · 22596 Posts seit 10.11.2009
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Neuer Beitrag 17.09.2015 13:53
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Hier kommt es immer auf die anschließenden Aussagen an.....
Wenn ich zufällig auf der Strecke zu Motorradfahrern aufschließe, werde ich dann auch stillschweigend Teil dieser Gruppe? cool
Hier bekommt für mich eine gute Verbindung zu meiner Versicherung, über meine Versicherungsagentur ins Spiel.
Diese gibt es bei Direktversicherungen nicht, eine vorherige Abstimmung und Unterstützung findet nicht statt und kann somit aus Unwissenheit teuer werden.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

roki63 ist offline roki63 · seit
roki63 ist offline roki63
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Neuer Beitrag 17.09.2015 15:41
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Zitat von bestes-ht
.....
Wenn ich zufällig auf der Strecke zu Motorradfahrern aufschließe, werde ich dann auch stillschweigend Teil dieser Gruppe? cool

grundsätzlich hast du da (meinem empfinden nach) recht. wenn ich den sicherheitsabstand zu einer fremden gruppe unterschreite, habe ich mindestens eine mithaftung.

da muss man dann vor ort wohl wirklich sehr vorsichtig mit seinen aussagen gegenüber der polizei sein.......

bei "freien" gemeinsamen ausfahrten wird das wohl gerade noch zu argumentieren sein, bei paradefahrten oder versanstaltungen dann wohl eher nicht mehr.

wie weit ein richter der behauptung, man sei ein "fremder" in dieser gruppe folgen mag, hängt möglicherweise auch davon ab, wo die wohnorte der teilnehmer zueinander liegen.

bei einem schweren schaden (und das sind z.b. personenschäden zumeist) kann es auch sein, das ein findiger "schädling" (so werden die sachbearbeiter in der schadenbearbeitung genannt Augenzwinkern ) auch schon mal öffentliche foren oder socialmedia druchforstet........ wie auch dieses forum.

ich vermute, es wird in so einem fall immer auf eine quote hinauslaufen, da der zuerst gestürtzte fahrer (aus welchen gründen auch immer er gestürtzt ist) die gefährliche situation ja mindestens mit verursacht hat.

V

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fährt: Pan America
Neuer Beitrag 17.09.2015 16:16
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Ob du deinen "Vorfahren Augenzwinkern " nun kennst oder nicht, der zu geringe Abstand ist allein deine Sache!

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...

Freddy72 ist offline Freddy72 · 1462 Posts seit 06.09.2013
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fährt: 48 2014 / FLHRC 2016
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fährt: 48 2014 / FLHRC 2016
Neuer Beitrag 17.09.2015 16:34
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Wär die letzte Fahrt mit meinem Kumpel und auch die längste Zeit mein Kumpel gewesen! Wo gibt´s denn so was? unglücklich unglücklich Seinen Kumpel verklagen!! Muß ich mir die Leute jetzt genauer anschauen, mit denen ich zusammen fahre? Könnt ja sein, daß er mich nach der Tour für ein paar Kröten verklagt! Augen rollen Was ist das für eine kranke Welt!

__________________
Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.
F. Nietzsche

roki63 ist offline roki63 · seit
roki63 ist offline roki63
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 17.09.2015 16:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von FastGlider
Ob du deinen "Vorfahren Augenzwinkern " nun kennst oder nicht, der zu geringe Abstand ist allein deine Sache!

grundsätzlich gebe ich dir recht. wenn es aber so eindimensional wäre, gäbe es den tatbestand des willkürlichen bremsens ohne erkennbaren anlass gar nicht, weil der ja folgenlos sein müsste.

true black ist online true black · 1603 Posts seit 27.03.2015
aus Bad Aibling
fährt: 2001 FLSTCI, 2016 FLTRUSE, Zündapp R50, 1953 Panhead
true black ist online true black
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1603 Posts seit 27.03.2015 aus Bad Aibling

fährt: 2001 FLSTCI, 2016 FLTRUSE, Zündapp R50, 1953 Panhead
Neuer Beitrag 17.09.2015 20:06
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Man sollte bei seiner nächsten Ausfahrt einfach diese Zeilen im Hinterkopf haben, und gut is !

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"

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