Wenn es nur so einfach wäre,
nein nicht falsch verstehen, mir ist es egal wie ihr herumfahrt, ich war auch schon mit Mischbereifung unterwegs, dennoch möchte ich nochmals daraufhinweisen.
Die Verwendung von Mischbereifung ist in drei Fällen gesetzwidrig:
Kombination von Radial- und Diagonalbereifung
Verwendung von Reifengrößen, die für ein Fahrzeug nicht zugelassen sind
Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen
Obwohl alle weiteren Kombinationsmöglichkeiten (verschiedene Hersteller, Reifenmodelle, Profiltiefen usw.) nicht verboten sind, raten Experten führender Fachverbände aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Fahreigenschaften trotzdem von jeglichen Arten der Mischbereifung ab.
Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren durch vermehrte Lobbyarbeit von Unternehmen verändert, alles ist Wischiwaschi geworden, der Betreiber wird mehr und mehr in Haftung genommen und ist für die Sicherheit verantwortlich.
Sollte etwas passieren haben Versicherungen hier ein Schlupfloch, da Gerichte in solchen Fällen die Regel der Technik aufrufen, das machen nunmal die Fachverbände, die sagen ganz klar zur Mischbereifung - nein.
Du müsstest jetzt eine eigene Gefährdungsanalyse machen und dich darauf berufen.
Nein ich bin kein Erbsenzähler, es sollten nur beide Seiten der Medallie betrachtet werden, für den Fall der Fälle.