zum zitierten Beitrag
Zitat von -Blacksteel-
Kein EG Recht kann deutsches Recht aushebeln. EG Homologation ist was ganz anderes - da werden für verschiedene Länder die Vorgaben geschaffen.
Bspw. Tagfahrlicht in Dänemark bei Autos. Deshalb muss ein EU Fahrzeug immer noch unsere Vorgaben erfüllen und bei Inbetriebnahme entsprechend "umgebaut" werden!
Da bringst Du aber gewaltig was durcheinander.
ENTWEDER ist ein Fahrzeug nach StVZO oder nach EG Recht zugelassen.
Ein EG Recht entsprechendes Fahrzeug ist in der gesamten EU ohne weiteres zulassungfähig
Ein nach StVZO oder nach anderen Landesvorgaben zugelassenes Fahrzeug kann aber eventuell in einem anderen EU Land nicht zugelassen werden wenn es den dortigen Vorgaben bzw. den EG Vorgaben nicht entspricht.
Also für diesen Fall hier: Ist das Fahrzeug nach StVZO zugelassen KANN es Standlicht bzw. Begrenzungsleuchten haben, nach EG Recht MUSS es Standlicht haben.
Als Anhaltspunkt, da die Fahrzeughersteller nichts (serienmäßig) einbauen was nicht muß, hat es Standlicht muß es auch wieder Standlicht haben.
Ein mischen der Vorschriften ist nicht erlaubt. Ein Fahrzeug muß entweder komplett den Beleuchtungsvorgaben nach StVZO entsprechen oder denen der EG.
"Umgebaut" werden müssen nur Fahrzeuge die von außerhalb der EU Geltungsrichtlinien eingeführt werden, z.B. US Importe ..., oder Importfahrzeuge die noch nach Landesvorgaben zugelassen sind
Dein Tagfahrlicht in Dänemark ist etwas völlig anderes, Dänemark hat eine Lichtpflicht auch am Tag, d.h. Abblendlicht + Rückleuchten. Mittlerweile wird aber auch dort TFL toleriert, ohne Rückleuchten.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.