Noch eine winzige Kleinigkeit für die Überängstlichen bezüglich Widerruf der E-Zulassung. Die E-Zulassung kann nur von dem Land Widerrufen werden in dem sie erteilt worden ist. Wie von mir bereits angemerkt gibt es keine durch das KBA (Kennung E1) zugelassenen Nachrüstanlagen weil die EU Verordnung für Nachrüstschalldämpfer ECE 92 von Deutschland nicht angenommen wurde. Ergo müßte das KBA versuchen das ausstellende Land zum Widerruf der Zulassung zu bekommen. Siehe den Satz: Die meisten Zubehöranlagen haben entweder eine E4 oder E9 Kennung.
E4 = Niederlande
E9 = Spanien
Eine erteilte E Zulassung ist in der gesamten EU gültig, siehe § 21a und § 21b StVZO
Dazu muß man auch wissen das die Zulassungsbehörden selbstverständlich Geld für ihre Mühen bekommen. Ein durchschnittliches Zulassungsverfahren für Zubehörteile liegt so bei 50000 - 70000 Euro ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.