Sorry, aber meinem Vernehmen nach liegt hier etliches falsch.
Also erstmal hat der Zoll kein Recht dazu, harmlose Sachen (wie z.Bsp. diese Spiegel, die der Themanstarter für sein Projekt „Beachcruiser-Fahrrad-Eigenbau“ vorgesehen hat) mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren Ordnungswidrigkeit oder Straftat zurückzuhalten oder zu beschlagnahmen.
Das angeführte Urteil zeigt zwar daß auch Richter von Realitätsverlust betroffen sein kōnnen, bezieht sich m.E. aber eher auf unlauteren Wettbewerb bzw. die Einschränkung des Vertriebs von nicht zugelassenen Teilen und hätte somit rein garnichts mit dem hier vorgetragenen Sachverhalt zu tun. ( Nur mal als Beispiel: Man kann ja im normalen Elektronikhandel auch allerlei möglichen LED-Lampen, teilweise auch mit fahrzeugtypischen Aufnahmen bzw. Sockeln ganz regulär erwerben. Der Unterschied ist aber eben, daß diese Sachen dann nicht als Fahrzeugteile bezeichnet und vertrieben werden.
Hintergrund dafür ist der im deutschen Recht ganz hoch angesetzte Verbraucherschutz; der Verbraucher soll for allem möglichen und auch vor sich selbst geschützt werden; u.a. auch davor daß er aus Dummheit ein als Fahrzeugteil angebotenes, nicht zugelassenes Bauteil erwirbt, an sein Fahrzeug baut und dadurch straffällig wird. )
An Stelle des Themenstarters würde ich hier schnellstmöglich Einspruch einlegen und als Begründung nur angeben, daß diese Bauteile NICHT für die Verwendung an einem Kraftfahrzeug vorgesehen sind. Für was und warum man diese Sachen bestellt hat würde ich garnicht weiter ausführen; das hat den Zoll ohnehin nichts anzugehen. (Im persönlichen Gespräch würde ich wahrscheinlich auch Gefahr laufen dem Zollbeamten zu erklären, mir mit den Spiegeln gern solche Ar***löcher wie ihn von innen ansehen zu wollen...)
Deshalb: sachlich bleiben und auf das Wesentliche beschränken.
Gruß Rene