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FLHT/K/KL/SE Electra Glide: Zusatzscheinwerfer 55 oder 35 Watt?

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FLHT/K/KL/SE Electra Glide: Zusatzscheinwerfer 55 oder 35 Watt?

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Herbie ist offline Herbie · 71 Posts seit 16.05.2009
aus Rietberg
fährt: Sportster 1200; Roadking Custom; aktuell: Electra Glide Classic 2012
Herbie ist offline Herbie
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71 Posts seit 16.05.2009
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aus Rietberg

fährt: Sportster 1200; Roadking Custom; aktuell: Electra Glide Classic 2012
Neuer Beitrag 19.05.2019 13:03
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Hallo zusammen,
stehe vor einer Entscheidung und benötige dabei mal eure Unterstützung. Ich fahre einen EGlide Bj. 2012 US Import!
Ausgangslage: Eine Birne der Zusatzscheinwerfer ist durch! Zudem hat der TÜV den Betrieb der Zusatzscheinwerfer (Als Nebelscheinwerfer eingestuft)als Erheblichen Mangel eingestuft.
nun meine Frage, sind die Zusatzscheinwerfer bei den deutschen Modelen legal, wenn ja, als was werden die Betrieben? ( Fernlicht oder Nebelscheinwerfer)

wenn ich jetzt den Leuchtkörper ersetzen möchte, Original Leuchtmittel oder dann komplette Einsätze mit H3 als Fernlicht Scheinwerfer?
preislich hält sich das ja fast die Waage.

Bis dato habe ich die Zusatzscheinwerfer immer mit eingeschaltet ( waren ja nur 35 Watt Leuchtleistung) wie ist das wenn ich auf 55 Watt umrüste?

Besten Dank im voraus für euren Input.

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AmiVanFan ist offline AmiVanFan · 373 Posts seit 11.11.2015
fährt: 2019er FLHR
AmiVanFan ist offline AmiVanFan
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Neuer Beitrag 19.05.2019 20:32
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Hier in D sind die "Zusatzscheinwerfer" als Nebelscheinwerfer gekennzeichnet ( "02B", siehe Foto).

Bei 55W statt 35W ist auch eine um ca. 19W (20W - 5% Lichtanteil) höhere thermische Belastung im Leuchtengehäuse zu beachten, welches dafür nicht umbedingt ausgelegt sein wird (wer einen 20W Lötkolben am falschen Ende anfaßt, weiß, dass das "unangenehm" ist Augenzwinkern .
Außerdem weiß keiner, wie sich der erhöhte Lichtstrom blendungsmäßig bemerkbar machen kann; es kann aber dem geschulten Prüfer ebenfalls auffallen.

Wo hast Du denn bisher die HU machen lassen, dass das jetzt erst bemängelt wurde?
Attachment 312927

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von AmiVanFan am 19.05.2019 20:42.

LETTI ist offline LETTI · 10527 Posts seit 24.07.2006
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fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
LETTI ist offline LETTI
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10527 Posts seit 24.07.2006 aus Haiger

fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
Neuer Beitrag 19.05.2019 20:40
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Dazu gab es schon mal etwas:
passing lights

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Schimmy ist offline Schimmy · 9513 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
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9513 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

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Neuer Beitrag 20.05.2019 11:09
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Moinsen,

FAKT ist, dass gem. StVZO §50ff "Nebelscheinwerfer" an einem Motorrad zwar erlaubt sind, aber halt nur EINER (§52 StVZO). unglücklich
FAKT ist aber ebenfalls, dass Dein Moped mit ZWEI "Zusatzscheinwerfern" seine ABE bekommen hat. DAS als ERHEBLICHEN
MANGEL bei der HU einzustufen und Dir den TÜV-Stempel zu verweigern, ist also auch nicht so ganz rechtens. Augen rollen

Lustigerweise hat sich die Bezeichnung der "Zusatzscheinwerfer" ab Modelljahr 2013 tatsächlich von "PASSING LIGHTS"
auf "FOG LAMPS" geändert (Quelle "Ronnies"), was ja auch "logisch" ist, denn diese Scheinwerfer werden ja automatisch
abgeschaltet, wenn man auf Fernlicht / HI BEAM umschaltet.

FAKT ist aber auch, dass Du auch nur EINEN "Zusatzscheinwerfer" als Fernscheinwerfer betreiben darfst.... (QUELLE) unglücklich

Die "absolut legale" Lösung wäre also, EINEN "Zusatzscheinwerfer" so zu lassen wie er ist, und den anderen auf H3 umzurüsten
und so verkabeln, dass er mit dem Fernlicht leuchtet..... oder einfach zu einem anderen TÜV zu fahren. fröhlich


Greetz  Jo

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**Maitre** ist offline **Maitre** · 608 Posts seit 09.02.2019
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fährt: 2015er HD Softail Fat Boy, Hercules M5
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fährt: 2015er HD Softail Fat Boy, Hercules M5
Neuer Beitrag 20.05.2019 19:34
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...oder "Überzieher" auf den Zusatzlampen für den Graukitteltermin anziehen...

__________________
Viele Grüße, Matthias

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Herbie ist offline Herbie · 71 Posts seit 16.05.2009
aus Rietberg
fährt: Sportster 1200; Roadking Custom; aktuell: Electra Glide Classic 2012
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aus Rietberg

fährt: Sportster 1200; Roadking Custom; aktuell: Electra Glide Classic 2012
Neuer Beitrag 20.05.2019 19:56
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zum zitierten Beitrag Zitat von AmiVanFan
Hier in D sind die "Zusatzscheinwerfer" als Nebelscheinwerfer gekennzeichnet ( "02B", siehe Foto).

Bei 55W statt 35W ist auch eine um ca. 19W (20W - 5% Lichtanteil) höhere thermische Belastung im Leuchtengehäuse zu beachten, welches dafür nicht umbedingt ausgelegt sein wird (wer einen 20W Lötkolben am falschen Ende anfaßt, weiß, dass das "unangenehm" ist Augenzwinkern .
Außerdem weiß keiner, wie sich der erhöhte Lichtstrom blendungsmäßig bemerkbar machen kann; es kann aber dem geschulten Prüfer ebenfalls auffallen.

Wo hast Du denn bisher die HU machen lassen, dass das jetzt erst bemängelt wurde?

Hallo, danke für den Hinweis mit der Kennzeichnung "02B" . Das war mit diesem Modell die erste HÜRDE, da ich den Termin leider ein Jahr verpennt habe.
ich denke der Prüfer vom TÜV Nord, hat auf die manuelleS Halter der Zusatzscheinwerfer reagiert. Die kann ich unabhängig von Abblend oder Fernlicht  schalten und!!!!! Auf den Einsätzen ist kein E-PrüfzeichenunglücklichBaby da habe ich bis dato noch gar nicht drauf geachtet da bei Import Abnahme durchgegangen .
nun werde ich Nägel mit Köpfen machen und die Einsätze HD 68208-98A beschaffen und nutzen.  EPrüfzeichen ist dann vorhanden und die Schaltung der Scheinwerfer kann ich dann im kommenden Winter noch modifizieren (Strom vom Ablendlicht zuführen).
Danke an alle für die Hinweise

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Its_CoolMan ist offline Its_CoolMan · 501 Posts seit 09.06.2016
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Its_CoolMan ist offline Its_CoolMan
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fährt: Road-Glide Limited 2020, Low-Rider 2020
Neuer Beitrag 21.05.2019 07:50
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Hallo,

an einem Motorrad sind lt. STVO zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer oder von nur ein Zusatzscheinwerfer erlaubt.

__________________
Its CoolMan

Schimmy ist offline Schimmy · 9513 Posts seit 15.10.2015
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Neuer Beitrag 21.05.2019 19:00
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zum zitierten Beitrag Zitat von Its_CoolMan
Hallo,

an einem Motorrad sind lt. STVO zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer oder von nur ein Zusatzscheinwerfer erlaubt.

Moinsen,

Erstens ist es die StVZO und NICHT die StVO und zweitens... erst lesen, dann schreiben.....
(der Passus gilt übrigens auch für Fernscheinwerfer). smile (Quelle)


GReetz   Jo
Attachment 313129

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Bantoue ist offline Bantoue · 149 Posts seit 04.01.2019
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Neuer Beitrag 22.05.2019 07:52
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Die Moppeds haben doch eine EG Zulassung als müsst ihr auch in den EG Richtlinien nachschauen.

Its_CoolMan ist offline Its_CoolMan · 501 Posts seit 09.06.2016
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Neuer Beitrag 22.05.2019 08:10
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Hallo Jo,

danke für Deinen "freundlichen" Hinweis.

Richtig ist es so:
StVZO: 1 Nebelscheinwerfer
EG: 2 Nebelscheinwerfer


 

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Its CoolMan

AmiVanFan ist offline AmiVanFan · 373 Posts seit 11.11.2015
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Neuer Beitrag 22.05.2019 09:22
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Folglich wären alle HDI-Modelle mit 2 NSW "legal" unterwegs, falls diese eine EG-Zulassung haben; dagegen kann der Graukittel bei importierten US-Modellen bzw. Bikes ohne EG-Zulassung (d.h. ältere Baujahre) immer rummaulen, selbst wenn auf 2 NSW mit E-Kennzeichnung umgerüstet würde (?) - tolle Wurst...

Schimmy ist offline Schimmy · 9513 Posts seit 15.10.2015
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Neuer Beitrag 22.05.2019 09:33
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zum zitierten Beitrag Zitat von Its_CoolMan
Hallo Jo,

danke für Deinen "freundlichen" Hinweis.

Richtig ist es so:
StVZO: 1 Nebelscheinwerfer
EG: 2 Nebelscheinwerfer

Moinsen,

Da haste Recht. Augen rollen Quelle (Seite 10, Punkt 6.1. / "Fernscheinwerfer" bzw. Seite 21, Punkt 6.10. / "Nebelscheinwerfer").

Wäre ja mal an der Zeit, die StVZO dem entsprechend anzupassen.....Augen rollen


GReetz  Jo

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3521 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 22.05.2019 10:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
äre ja mal an der Zeit, die StVZO dem entsprechend anzupassen

Wozu, das macht doch Sinn, EIN Scheinwerfer EINspuriges Fahrzeug, ZWEI Scheinwerfer ZWEIspuriges Fahrzeug, so war es jedenfalls mal gedacht ...

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

Schimmy ist offline Schimmy · 9513 Posts seit 15.10.2015
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Neuer Beitrag 22.05.2019 12:27
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wozu, das macht doch Sinn, EIN Scheinwerfer EINspuriges Fahrzeug, ZWEI Scheinwerfer ZWEIspuriges Fahrzeug, so war es jedenfalls mal gedacht ...

So war es mal, aber zur Zeit sieht es doch so aus:

                             StVZO:    EU-Richtlinie:
Fernscheinwerfer: 1 oder 2*     1 oder 2*   ( *also max. 1 zusätzlich zum "normalen" Scheinwerfer )
Nebelscheinwerfer:    1            1 oder 2

Gleiches gilt auch für Motorräder mit Beiwagen (zweispuriges Kfz ???)....Augen rollen

Aber wo wir gerade noch einmal beim Thema sind.... Haben denn ALLE BIKES die geforderte GRÜNE, NICHT BLINKENDE
Kontroll-Leuchte ? ? ? An meiner alten E-Glide ist sie im Schalter integriert, aber wie sieht´s bei den Road-Kings bzw.
Softails damit aus ? ? ?


Greetz  Jo

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Henne ist offline Henne · 248 Posts seit 07.03.2009
aus Berlin
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Henne ist offline Henne
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248 Posts seit 07.03.2009 aus Berlin

fährt: Road King 107; 96er-Heritage-Evo
Neuer Beitrag 22.05.2019 13:41
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Nö, keine Kontrolllampe für die nsw bei der rk ,nur der Kippschalter mit ein/aus Kennzeichnung!

__________________
Gruß
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