zum zitierten Beitrag
Zitat von Gitano
ECE Zulassungen gelten nur für Fahrzeuge aber nicht für nachträgliche Anbauten.
Im Sinne von es gibt keine Regelung für "Austauschblinker,Austauschsitze,Austauschlenker usw." sondern es gibt Einzelvorschriften für die jeweiligen Bauteile. Da gibt es welche mit E-Zeichen, oder mit ABE, oder mit Teilegutachten.
E-Zeichen = kann einfach, unter Beachtung der Vorschriften, angebaut werden. ABE = ist meistens für bestimmte Fahrzeuge freigegeben, kann aber mit Auflagen versehen sein. Teilegutachten = ist zulässig, der Anbau muß aber abgenommen werden.
Eine Fahrzeugzulassung im Sinne von Baumusterzulassung im Bereich der EU erfolgt nach den Vorschriften der EU Regelungen, aktuell EU 168/2013. Darin wird auf eine ganze Latte von ECE Regelungen verwiesen. Dazu gibt es noch länderspezifische Regelungen, in Deutschland unter anderem in der StVZO geregelt. Bleiben wir beim Blinker. Einzelbauteile, wie zum Beispiel Blinker, werden nach ECE Regelungen zugelassen, für Beleuchtungsanlagen an Motorrädern ist das ECE R 50. Damit ist der Blinker für den Anbau zugelassen. Dann kommt ECE R 53 ins Spiel, darin steht welche und wo Lampen und Rückstrahler an ein Motorrad angebaut werden dürfen/müssen. Da steht das auch mit den 30 cm drin. Wenn der neue Blinker an der Position des alten Blinkers montiert wird ist alles ok. Wenn aber der Blinker an einer anderen Stelle montiert wird, dann muss man ECE R 53 kennen und anwenden. Das ursprünglich zugelassene Baumuster ist verändert worden und bei bestimmten Veränderungen erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Mit dem Hinweis auf die Anbauvorschriften hat Kellermann seiner Informationspflicht genüge getan.
Kein Prüfer bei einem technischen Überwachungsverein kann jedes Fahrzeugmodell kennen. Und nicht jeder Prüfer kennt sich im speziellen mit Motorrädern aus. Wie bereits erwähnt gibt es eine HU-Richtlinie in der festgelegt wird was auf jeden Fall zu prüfen ist. Zeit ist Geld und so eine Prüfung muß in einem bestimmten Zeitrahmen erledigt sein damit die Kasse der Firma stimmt, ist ja ein Wirtschaftsunternehmen. Die Polizei hingegen ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."