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FXSB/SE Breakout: Position der hinteren LED Blinker

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FXSB/SE Breakout: Position der hinteren LED Blinker

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Schneckman ist offline Schneckman · 1972 Posts seit 29.08.2014
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Neuer Beitrag 01.11.2019 15:16
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Daß das nicht nur in Bayern gilt mit der definierten Einbaulage der Blinker, zeigt zum Beispiel die Sammel-"Attacke" der Kontrolleinheiten bei den Hamburg Harley Days, war
glaub ich letztes oder vorletztes Jahr.
Reihenweise Beanstandungen zu fehlendem Reflektor, falsch positionierten Blinkern (wie oben auf Deinem Foto) und zu kleinen Spiegeln - gefundenes Fressen auf den ersten Blick, ein richtiges
Fest für Ordnungshüter.
Schon von Weitem zu erkennen auch für den allgemein ausgebildeten Schutzmann, dazu braucht es nicht einmal das Fachwissen der Special Forces, dem sogenannten Kompetenzteam Motorrad.
Aktuell beliebt bei den sofort sichtbaren Unzulässigkeiten sind auch die Highwaybars.
 

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN

wolfkar ist offline wolfkar · 61 Posts seit 13.10.2019
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61 Posts seit 13.10.2019 aus Berching

fährt: Road Glide Limited
Neuer Beitrag 17.11.2019 16:38
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Hab mir nun die Kellermänner ATTO DF angebaut. Die haben die Kabel lang genug und sind sozusagen als Flachkabel zu verlegen. Ich habe sie mit einem schwarzen Kleber aus dem Baumarkt aus der Kartusche direkt verklebt und am Originalstecker verlötet. Der Kleber ist Wasserfest, Temp. Beständig u.s.w.
Für die Dash-Blinkfrequenz musste ich noch einen Equalizer für Can-Bus Modelle auf die Blinker klemmen. Damit funzt alles normal. Nun sollte das Thema Rücklicht Positionierung soweit im gesetzlichen Rahmen sein (Fast). Auf die 30cm vom hintersten Punkt gemessen komme ich nicht ganz, sollte aber bei einer Kontrolle nicht dazu führen dass das Moped stehen bleiben muss.
Attachment 325247
Attachment 325248

Gitano ist offline Gitano · 41 Posts seit 18.10.2018
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fährt: Street Glide
Neuer Beitrag 18.11.2019 19:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
oder für richtig anerkennen

Nochmal im Klartext:
Die Summe der ECE Regelungen gilt strenggenommen nur für Fahrzeuge die in Europa zum Verkauf bzw. "in Verkehr gebracht werden", nicht aber für nachträgliche An- bzw. Umbauten. Verantwortlich für die Freigabe dieser Fahrzeuge ist das jeweilige Land, erkennbar an der E Nummer der Freigabe.

Die technischen Überwachungsvereine überprüfen, in Deutschland anhand der StVZO, die Einhaltung der für Deutschland in dieser StVZO festgelegten Regeln anhand eines Regelwerkes das "HU Richtlinie" genant wird.
Die können und müssen die ECE Regelungen nur dann kennen wenn die in der StVZO explizit erwähnt würden, z.B. wenn in §54 Fahrichtungsanzeiger stehen würde: " Der Anbau hat nach ECE R 53 zu erfolgen". Steht das da nicht brauchen die das erstmal nicht überpüfen, es sei denn das Bundesland gibt als zusätzliche Weisung heraus das die Anbaugeometrie der Fahrrichtungsanzeiger nach ECE R 53 zu überprüfen ist.

Das hast du hier ja sehr eindruckvoll geschrieben. Wie kann man dann aber die Rennleitung davon überzeugen? Die stellen sich (wie auch bei meinem Sohnemann in Hamburg) stur. Auf Nachfrage, wo man die genaue Anbauposition nachlesen kann bekam er die (nutzlose) Antwort:"Das kann man googlen". Die Rennleitung sollte doch soweit geschult sein, dass sie wissen muss was du hier beschreibst. Gibt es hierzu Literatur? Wäre wohl sehr nützlich um seine Widerspruch (notfalls dann schriftlich) begründen zu können. Grundsätzlich werden Gutachten als "Gefälligkeitsgutachten" abgetan und der nächste Vorführtermin darf gemacht werden. Speziell in dieser Sache sind wir beim Abteilungsleiter Zweirad TÜV Hanse (TÜV Süd Gruppe) vorstellig geworden. Der meinte die Anbauposition der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger bei EU zugelassenen Fahrzeugen darf lediglich 30 cm vom hintersten Punkt der Motorrades sein. Von Sonderregelungen, wie du es hier beschreibst, war keine Rede.

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3510 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 18.11.2019 21:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von Gitano
die Anbauposition der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger bei EU zugelassenen Fahrzeugen darf lediglich 30 cm vom hintersten Punkt der Motorrades sein. Von Sonderregelungen, wie du es hier beschreibst, war keine Rede.

Ich hab meines Wissens nichts von Sonderregelungen geschrieben. Die maximale Distanz darf 30 cm betragen wenn das Fahrzeug nach EU Recht zugelassen ist.
Es ging darum ob das bei der HU überprüft wird oder nicht. Und das KANN je nach Bundesland unterschiedlich sein. Tatsache ist das der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist. Natürlich kann nicht jeder Halter jede Verordnung kennen. Wenn eine Fachwerkstatt den Umbau vorgenommen hat kann die sich im Zweifelsfall damit herausreden das "ihr" TÜV Ingenieur die Sache abgenommen hat. Wobei sich der Kreis wieder schließt, was nicht explizit überprüft werden muß wird meistens auch nicht überprüft. Wenn die Rennleitung angewiesen ist die Anbauposition zu überprüfen, was zu 99 Prozent der Fall ist, egal in welchem Bundesland, und es sind keine 30 cm dann ist das ein Verstoß gegen die EU Vorgaben.

Kurzfassung: In der StVZO ist der Abstand nach hinten nicht festgelegt, nach StVZO prüfen die Überwachungsvereine. Bei EU zugelassenen Motorrädern darf der Abstand maximal 30 cm sein, das überpruft die Polizei.
Wenn man Glück hat kennt der TÜV Ingenieur die Regelung oder die Überprüfung der Anbauposition ist in dem Bundesland vorgeschrieben, dann bemängelt der Ingenieur die Anbauposition ...

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Gitano ist offline Gitano · 41 Posts seit 18.10.2018
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Neuer Beitrag 18.11.2019 21:46
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Danke für die rasche Antwort.
Leider ist einmal mehr der Halter der Gelackmeierte. Unterschiedliche Prüfung von Überwachungsvereinen und der Polizei. Wer zum Teufel soll da noch durchsteigen.
ECE Zulassungen gelten nur für Fahrzeuge aber nicht für nachträgliche Anbauten. Geprüft wird aber immer das Fahrzeug!? Und nicht die nachträglichen An- oder Umbauten. Somit wird die E-Nummer doch eigentlich auch adabsurdum geführt. Obwohl in der Kellermann Anbauanleitung auf die korrekte Anbauposition verwiesen wird.
 
pdf-Dateianhang
Einbauanleitung-Atto-Atto-Dark.pdf
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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3510 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 19.11.2019 00:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von Gitano
ECE Zulassungen gelten nur für Fahrzeuge aber nicht für nachträgliche Anbauten.

Im Sinne von es gibt keine Regelung für "Austauschblinker,Austauschsitze,Austauschlenker usw." sondern es gibt Einzelvorschriften für die jeweiligen Bauteile. Da gibt es welche mit E-Zeichen, oder mit ABE, oder mit Teilegutachten.
E-Zeichen = kann einfach, unter Beachtung der Vorschriften, angebaut werden. ABE = ist meistens für bestimmte Fahrzeuge freigegeben, kann aber mit Auflagen versehen sein. Teilegutachten = ist zulässig, der Anbau muß aber abgenommen werden.

Eine Fahrzeugzulassung im Sinne von Baumusterzulassung im Bereich der EU erfolgt nach den Vorschriften der EU Regelungen, aktuell EU 168/2013. Darin wird auf eine ganze Latte von ECE Regelungen verwiesen. Dazu gibt es noch länderspezifische Regelungen, in Deutschland unter anderem in der StVZO geregelt. Bleiben wir beim Blinker. Einzelbauteile, wie zum Beispiel Blinker, werden nach ECE Regelungen zugelassen, für Beleuchtungsanlagen an Motorrädern ist das ECE R 50. Damit ist der Blinker für den Anbau zugelassen. Dann kommt ECE R 53 ins Spiel, darin steht welche und wo Lampen und Rückstrahler an ein Motorrad angebaut werden dürfen/müssen. Da steht das auch mit den 30 cm drin. Wenn der neue Blinker an der Position des alten Blinkers montiert wird ist alles ok. Wenn aber der Blinker an einer anderen Stelle montiert wird, dann muss man ECE R 53 kennen und anwenden. Das ursprünglich zugelassene Baumuster ist verändert worden und bei bestimmten Veränderungen erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Mit dem Hinweis auf die Anbauvorschriften hat Kellermann seiner Informationspflicht genüge getan.
Kein Prüfer bei einem technischen Überwachungsverein kann jedes Fahrzeugmodell kennen. Und nicht jeder Prüfer kennt sich im speziellen mit Motorrädern aus. Wie bereits erwähnt gibt es eine HU-Richtlinie in der festgelegt wird was auf jeden Fall zu prüfen ist. Zeit ist Geld und so eine Prüfung muß in einem bestimmten Zeitrahmen erledigt sein damit die Kasse der Firma stimmt, ist ja ein Wirtschaftsunternehmen. Die Polizei hingegen ...

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Neuer Beitrag 19.11.2019 06:21
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Danke für die ausführliche Erklärung.

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