Ab Montag gilt in meiner Behörde eine Pandemie Notdienst-Regelung. Anwesenheit soll auf 20% des Personals mit Schlüsselfunktion runtergefahren werden. Wer eine Schlüsselfunktion hat, ist bisher unklar. Bin ja mal gespannt, ob ich dazu bis zum Dienstschluss heute eine Antwort bekomme...vermute eher, dass ich Montag auf Verdacht im Dienst erscheine, damit man mir nicht noch ein unerlaubtes Fernbleiben unterstellt...
"5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Schlüsselfunktion sollen, wenn der Dienstvorgesetzte keine dienstliche Beschäftigung übertragen kann, zunächst ihr Zeitguthaben auf Null reduzieren. Danach verrichten sie ihren Dienst zu Hause. Sie müssen ihre telefonische Erreichbarkeit in den üblichen Zeiten gewährleisten. Zum “Dienst zu Hause” zählt etwa das Lesen von Fachliteratur, das Vorbereiten von Entscheidungen. Akten dürfen zu diesem Zwecke nach Absprache mit dem Vorgesetzten mit nach Hause genommen werden und sind dort nach Maßgabe der GGO I zu behandeln. Auf Anweisung ihres Vorgesetzten haben sie ihren Dienst in der Dienststelle aufzunehmen. Die Nachrichten auf der Notfallseite des Bezirksamtes XX sind weiterhin zu verfolgen. Untersagt ist aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes das Arbeiten am privaten PC oder privaten mobilen Endgerät mit Ausnahme der von der IT- Stelle zur Verfügung gestellten Hardware."
Ich soll zu Hause bleiben (falls ich nicht plötzlich eine Schlüsselfunktion bekomme), "darf" aber erstmal mein Zeitguthaben aufbrauchen...ist klar...nicht auch die Urlaubstage? Ein Glück, das mein Zeitkonto leicht im Minus ist!
Sehr lustig ist auch der Hinweis, dass man zu Hause ausschließlich von der IT-Stelle zur Verfügung gestellte Hardware nutzen darf. Wer in normalen Zeiten bei uns Homeoffice beantragt hat, durfte Wochen bis Monate auf den Kram warten. Die haben keinerlei Reserven. Meine Tätigkeit wird zu 99,9% mit entsprechenden Fachanwendungen am PC ausgeführt. Heißt also, dass ich zu Hause handlungsunfähig bin. Schaun wir mal...
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Mors certa, hora incerta
Valar Morghulis