Nach meinem Kenntnisstand wird die Sicherstellung / Beschlagnahme zur Beweissicherung durch die Gerichte als nicht verhältnismäßig angesehen. Die Polizei hat durch geeignete Verfahren (z.B. Fotos und Geräuschmessungen) die Beweisführung vor Ort zu erbringen.
Hat sich daran etwas geändert?
Der verlinkte Pressebericht impliziert dies.
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Gruß Andreas
Cu on the Road