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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Blaubär ist offline Blaubär · 10863 Posts seit 10.07.2006
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Neuer Beitrag 24.08.2006 10:22
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Hier: http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/auspuff.htm steht dazu eine gut gemachte Übersicht

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Döppi ist offline Döppi · 21685 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 13.06.2007 01:04
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Das Thema hatten wir schon und stimmt nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School

Döppi ist offline Döppi · 21685 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 13.06.2007 01:40
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In dem Beitrag hört sich das Ganze schon wieder ganz anders an , kommt davon daß jeder Schmierfinke es anders schreibt .

Das Problem ist das keiner richtig weiß wie er es auslegen soll , nicht mal die Spaßbremsen von der ACAB Fraktion .

Ich weiß nur daß hier bei uns weiterhin Auspuffanlagen von unsicheren Kellenschwingern sichergestellt und Mopeds stillgelegt werden , laut dem Artikel wäre dies unzulässig.

Naja lassen wir uns mal überraschen was da im Juni bei dem Fachausschiss rauskommt .

Vielleicht ist auch das der Grund , warum ich komischerweise schon lange nicht mehr kontrolliert worden bin .

Scheiss auf leis - legalize 110 Phon


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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von BIG BORE am 13.06.2007 01:48.

davidsonman ist offline davidsonman · 15 Posts seit 19.10.2006
aus Berlin
fährt: Dyna StreetBob
davidsonman ist offline davidsonman
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star2
15 Posts seit 19.10.2006 aus Berlin

fährt: Dyna StreetBob
Neuer Beitrag 14.06.2007 00:01
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Hi!

Habe einfach mal bei der Rennleitung angerufen und mich nach dem Sachstand FZV erkundigt. Die eindeutige Auskunft:
Für Kontrollen ändert sich nichts! Die StVZO ist nicht in Gänze abgeschafft sondern nur Teile in die FZV verlagert (z.B. der 18 weg, 1-15 oder so ähnlich).
Der nette Herr am Telefon erklärte mir, dass nach wie vor die BE bei vorsätzlicher Veränderung von wesentlichen Fahrzeugteilen ohne E-Zulassung oder Eintragung erlischt. Allerdings erlischt nicht die Typgenehmigung grundsätzlich. Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme der Mopete wegen eines zu lauten Auspuffs ist immer noch denkbar, wenn der Verdacht besteht, das mutwillig dre Auspuff manipuliert wurde oder nicht zugelassen oder eingetragen ist und dies für das Beweisverfahren von Bedeutung sein könnte (dann 50€ und Punkte). Das Gleiche gilt bei Veränderungen, die zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen.
Allerdings räumte er auch ein, dass bei geringen Verstößen, bei denen eine Gefährung ausgeschlossen ist (kann denn überhaupt ein zu lauter Auspuff eine Gefährdung darstellen?), auch eine Verwarnung mit 25€ und ein Mängelschein "verordnet" werden kann. Ich habe gefragt, ob es denn dazu ein Merkblatt oder so was für Otto-Normalverbraucher gibt- Antwort: Nee, gibs nicht!
Nun scheint das Ganze noch mehr im Ermessen des jeweiligen Beamten zu liegen... böse Von Rechtssicherheit kann angesichts der telefonischen Aussagen des Polizisten wohl keine Rede sein - Da wird, wenn der Gesetzgeber nicht nachbessert, wohl die richterliche Rechtsprechung die Richtung vorgeben... geschockt
Ich hoffe, das alles richtig verstanden zu haben, aber Leutz, das von mir Geschriebene erhebt natürlich nicht den Anpruch auf verbindliche Regelungen...

Gruß-David

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E605 ist offline E605 · 118 Posts seit 25.12.2006
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Neuer Beitrag 14.06.2007 12:38
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Hallo zusammen,
ich hab mal anwaltlichen Rat eingeholt. Der meinte, grundsätzlich sind den Anordnungen der Polizei (ACAB) Folge zu leisten. Auch kann er die Stilllegung anordnen und man kann dann im Anschluß eine Klage zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit betreiben. Ein Richter am Landgericht Mannheim belehrte mal einen Kläger mit den folgenden Worten:
"Die Anordnung eines Polizisten ist wie ein Verkehrsschild - flaches Gesicht und ohne Hirn"
Sagt doch alles.

Gruss Peter

__________________
Weiland Bursch zu Heidelberg

Big-Al ist offline Big-Al · 11011 Posts seit 13.01.2007
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Neuer Beitrag 14.06.2007 17:37
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Ein Richter am Landgericht Mannheim belehrte mal einen Kläger mit den folgenden Worten:
"Die Anordnung eines Polizisten ist wie ein Verkehrsschild - flaches Gesicht und ohne Hirn"


Kaputtlach fröhlich fröhlich fröhlich

Hey Peter, kannst Du das vom Richter Schriftlich bekommen? ich würde den Zettel zu dem anderen Kram stecken den ich immer bei den Papieren hab,
zwecks Verkehrskontrolle großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

__________________
"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool

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spidermike · seit
spidermike
Gast


Neuer Beitrag 02.08.2007 20:56
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So klingt jetzt mein D mit den Sebrings ohne db killer.
Für's Tüv mach ich sie wieder rein, sonst fahr ich jetzt ohne.
Wie ich schon in andere threads gesagt habe, können jetzt (ich glaube seit März 2007) die Cops Deine Karre nicht stillegen nur wegen zu laut, weil's kein Sicherheits relevanter Mangel ist. Gibts nur €35,- Bußgeld. Hat irgendwas mit EU verordnung zu tun oder so.

.........es sei denn Du wohnst in Bayern.... da machen die Cops anscheinend Ihr eigene regeln....

Mach sie lauter wenn de willst, sie läuft dann sowieso besser.
Vergiß sie nicht abstimmen zu lassen. (K&N/SE filter, Power Commander etc.).
Es lohnt sich, da ist ne menge "spaß" in Dein motor verstekt, der nur drauf wartet frei gelassen zu werden Freude

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 02.08.2007 22:45
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.............naja, die Hessen und BW haben auch schon nachgezogen.

Ist aber auch klar und einfach zu begründen.

Ohne Killer ist automatisch der Vorsatz im Spiel,da kommt dann die Lücke in der FZV nicht mehr zum Tragen.
In Bayern haben wir das nur Anfangs umständlich mit ner Paragraphenkette durchgezogen,war eigentlich nicht notwendig.

Somit bist mit 3 Punkte, min 50 Euro und Beschlagnahme dabei. großes Grinsen

............außer bei mir. Freude cool

spidermike · seit
spidermike
Gast


Neuer Beitrag 02.08.2007 23:34
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Info habe ich von mein örtliche Polizei, hier in Niedersachsen.
Ich hab einige davon tätowiert!! Freude Freude Freude
Von vorsatz wurde natürlich nicht gesprochen, das ist lächerlich, aber vielleicht bei Dir isses so...
Von pünkte auch nicht.
Nur Bußgeld €35,-

Nun seit ich in Deutschland bin, (1979), war es mir schon immer merkwürdig warum man sich hier nicht einigen kann. Von Bundesland zu Bundesland ist vieles unterschiedlich. Da kann kaum einer durchsteigen Baby

Egal, ich fahre länger als ich erinnern kann mit (für's gesetz) lauter Auspuff, bin noch nie deswegen angehalten worden.
Bin sogar, überhaupt noch nie angehalten worden, mit Motorrad geschockt geschockt geschockt


"Pardon my noise, it's the sound of Freedom" "Loud pipes save lives"
Zunge raus Zunge raus Zunge raus

Cheers!
mike

ps, in der USA haben die auch unterschiedliche gesetze was laute Auspuffe angeht, die dürfen aber im gründe genommen, genau so wenig wie wir hier mit m' zu laute pipe rumfahren; interessiert bloß keiner, die scheißen drauf fröhlich
In England? Nun da sind die Gesetze wenigstens über das ganze land gleich, und die dürfen's auch nicht, aber das kümmert sie auch wenig. cool

Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von spidermike am 02.08.2007 23:50.

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 03.08.2007 13:04
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Ganz ehrlich, das Drama was zur Zeit um laute Töpfe gemacht wird regt mich auch auf.

Es gibt wichtigere Sachen als sich wegen so nem bullschitt die Finger wund zu schreiben.

Ich werd mir auch die amerikanischen Töpfe besorgen, die sind dumpfer und etwas präsenter.Das langt mir.
Und billig sind sie auch. großes Grinsen

Ich wurde auch nur 2 mal angehalten, hatte immer laute Töpfe.
Ein Motorrad muß anständig schrein oder bollern.
Sonst kann man sich ja gleich nen Roller kaufen.

sromberg ist offline sromberg · 48 Posts seit 12.07.2007
aus Hünstetten
fährt: VRSCA
sromberg ist offline sromberg
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48 Posts seit 12.07.2007 aus Hünstetten

fährt: VRSCA
Neuer Beitrag 03.08.2007 13:27
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Vorsatz? Ah, wo ... die sind da von alleine drangesprungen, Herr Wachtmeister fröhlich großes Grinsen

ps. Der dumpfe Nachklang aus der Fenre wenn er vom Gas geht ... wie ein Gewittergrollen. *sabber* Zunge raus

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 03.08.2007 17:13
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sabber sabber Zunge raus Zunge raus

Kann mitfühlen.
Bei uns in der Straße hat sich einer ne 2007er Dyna gekauft,die Klappen sind durch nen Regler ständig offen.
Man,ich könnte kotzen wenn der vorbeifährt. großes Grinsen

Ich hab schon überlegt,mir den Klang aufzunehmen.
Dann kann ich das den ganzen Tag abspielen.............. Augenzwinkern

Avatar (Profilbild) von KOELN"13"
KOELN"13" ist offline KOELN"13" · 543 Posts seit 14.10.2005
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KOELN"13" ist offline KOELN"13"
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Avatar (Profilbild) von KOELN"13"
aus Köln

fährt: VRSC-A / Anniversary
Homepage von KOELN"13"
Neuer Beitrag 04.08.2007 17:44
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Zitat von Bruchpilot
Zitat von sromberg
http://www.youtube.com/watch?v=qN8drDxeFjU

Ich beneide die Amis so sehr. Mist TÜV hier ... Baby

ps. Gilt ja für alle Harleys

Der Sound kommt mir irgendwie bekannt vor Zunge raus

....mir aber auch großes Grinsen

__________________
großes Grinsen Support your local"13"

Saarcowboy ist offline Saarcowboy · 251 Posts seit 25.07.2007
aus Schiffweiler
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Saarcowboy ist offline Saarcowboy
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251 Posts seit 25.07.2007 aus Schiffweiler

fährt: Dyna Switchback
Neuer Beitrag 04.08.2007 23:23
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Wäre mal interessant zu erfahren, wie die aktuelle Gesetzeslage aussieht, nachdem die StVZO durch die zum 1.3 2007 neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ersetzt wurde.

Ich hab folgendes im Bandit-Forum gefunden:

Bisher war die Ordnungswidrigkeit "Erlöschen der Betriebserlaubnis" im bundeseinheitlichen Tatbestandtkatalog geregelt (Verstoß gegen § 18 StVZO i.V.m. der einschlägigen Bußgeldvorschrift).

Darunter fielen z.B. der Anbau nicht typgeprüfter Teile, falsche Reifengröße, Reifen ohne Freigabe, und unter anderem auch Manipulationen an der Auspuffanlage (Abgasleitung/Geräuschpegel).

Dieser Verstoß war nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit 40 Euro Bußgeld plus Gebühren, und drei freundlichen Punkten in Flensburg bewehrt.

Soweit, so gut.

Nun ist aber zum 1.3 2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, die viele veraltete Dinge aus der alten StVZO abgelöst hat und mehr auf die EU-Zulassungen und das EU-Recht ausgelegt ist.

Die Einführung dieser Verordnung ist 2002 beschlossen worden, und ab dem 1.3.2007 nun in Kraft.

Mit Inkrafttreten der neuen FZV wurden gleichzeitig verschiedene Teile der alten StVZO ungültig, da diese Dinge ja nun in der neuen FZV geregelt werden. Hierzu zählt u.a. auch die Verpflichtung zu einer gültigen Betriebserlaubnis. Der entsprechende Passus im alten §18 StVZO ist ungültig, den gibt es jetzt einfach nicht mehr.

Da sich aber der zur Zeit gültige Tatbestandkatalog im Bereich "Erlöschen der Betriebserlaubnis" ausschließlich auf diesen (wie gesagt nicht mehr gültigen) § 18 StVZO stützt, können logischerweise alle diese dort aufgeführten Verstöße gegen den §18 StVZO nicht mehr geahndet werden, weil eben die rechtliche Grundlage fehlt (rechtsstaatlicher Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz"...)

Das heißt im Klartext: Es ist natürlich immer noch verboten (die FZV schreibt ja auch eine gültige BE vor) - aber eine erloschene Betriebserlaubnis kostet aber nix mehr, weil es zu Zeit (noch) keine entsprechende Bußgeldvorschrift gibt.

Das heißt, dann man Euch im Moment nur max. 25 Euro für ein "unvorschriftsmäßiges Fahrzeug" abnehmen und eine Mängelkarte ausstellen kann.

Das wird so lange so bleiben, bis die Legislative nachzieht und den Tatbestandskatalog entsprechend ändert und eine Bußgeldvorschrift erläßt, die sich auf die neue FZV bezieht- das kann noch 3 Monate, aber auch noch 2 Jahre dauern...

Obwohl schon sein 2002 klar war, dass die FZV 2007 kommt, haben sie es bis 2007 ja auch schon nicht geschafft, da zu regeln...

Das oben geschriebene gilt für alle Änderungen am Fahrzeug OHNE eine Gefährdung der Verkehrssicherheit !! Werden sicherheitsrelevante Teile ohne BE z.B. an Bremsen, Lenkung oder Licht verbaut, reicht auch jetzt noch schon die bloße MÖGLICHKEIT einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, und es gibt weiterhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit 3 Punkten, und einem kräftigen Bußgeld (das regelt sich dann nach den immer noch gültigen §§30ff StVZO.. )

Aber z.B. durch einen zu lauten Auspuff ohne DB-Eater alleine eine ist eine"mögliche Gefährdung der Verkehrssicherheit" nicht zu begründen - deswegen nur die o.a. 25 Euro Verwarngeld.

__________________
Bikergruss
Merke: Immer gummierte Seite nach unten, lackierte nach oben. cool

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E605 ist offline E605 · 118 Posts seit 25.12.2006
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fährt: NRS
Neuer Beitrag 08.08.2007 16:09
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Hi zusammen,
die Bullen können nach wie vor sicherstellen und tun das auch vereinzelt. Man hat den Ärger das ist Fakt.

Die spekulieren ganz einfach darauf, dass 99 von 100 Bikern das Geld für eine Feststellungsklage fehlt, um das Überschreiten der Verhältnismäßigkeit gerichtlich feststellen zu lassen und dann auf Schadenersatz zu klagen.
Leider geht die Rechnung von diesen D.pppen auf.

Gruss Peter

__________________
Weiland Bursch zu Heidelberg

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